Tools:
Update via:
§ 1 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Artikel 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212 (Nr. 10); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 01.06.2012; FNA: 2129-56 Umweltschutz
| |
Geltung ab 01.06.2012; FNA: 2129-56 Umweltschutz
| |
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
(2) Mit diesem Gesetz soll außerdem das Erreichen der europarechtlichen Zielvorgaben der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3; L 127 vom 26.5.2009, S. 24; L 297 vom 13.11.2015, S. 9; L 42 vom 18.2.2017, S. 43), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2018/851 (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 109) geändert worden ist, gefördert werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union G. v. 23. Oktober 2020 BGBl. I S. 2232 m.W.v. 29. Oktober 2020
Frühere Fassungen von § 1 KrWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 29.10.2020 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020 BGBl. I S. 2232 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 KrWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KrWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 43 KrWG Anforderungen an Deponien (vom 13.04.2013)
... 39 und 40 sowie zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union zu dem in § 1 genannten Zweck bestimmten Anforderungen genügen müssen, insbesondere dass 1. ...
§ 45 KrWG Pflichten der öffentlichen Hand (vom 01.01.2024)
... und sonstigen Stellen sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung des Zweckes des § 1 beizutragen. (2) Die Verpflichteten nach Absatz 1 haben, insbesondere unter ...
§ 65 KrWG Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
... der Europäischen Union kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu dem in § 1 genannten Zweck Rechtsverordnungen zur Sicherstellung der umweltverträglichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_KrWG.htm