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§ 1 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 1 Regelungsgegenstand
Diese Verordnung regelt den Aufstieg
- 1.
- in den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes - Fachrichtung Informationstechnik - über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn und
- 2.
- in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes - Fachrichtung Allgemeine und Digitale Verwaltung - über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_MVITAufstV.htm