Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.07.2025

§ 1 - Metallbauermeisterverordnung (MetallbMstrV)

V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 390
Geltung ab 01.07.2025; FNA: 7110-3-218 Handwerk im Allgemeinen

§ 1 Gegenstand



Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Metallbauer-Handwerk in folgenden Schwerpunkten:

1.
Konstruktionstechnik, dieser umfasst die Planung, die Herstellung und die Instandhaltung von Metallkonstruktionen, auch im Verbund mit nichtmetallischen Werkstoffen, insbesondere von Treppen, von Balkonen, von Umwehrungen, von Toren, von Fördersystemen, von Anlagenbauten, von Stahlbauten, von Fassaden oder Fassadenteilen, von stromerzeugenden Fassadenelementen sowie von begrünbaren Fassadenelementen, von Fenstern und Türen, von Schließsystemen und von Sicherungssystemen sowie von konstruktiven Bauteilen,

2.
Metallgestaltung, dieser umfasst die Planung, die Konstruktion, die Herstellung sowie die Restaurierung und Konservierung von Bauteilen aus Metallen, auch im Verbund mit Nicht-Metallen mit besonderem auf Kundenwunsch bezogenen Gestaltungsanspruch, insbesondere bei der Oberflächenbehandlung und der Verbindung von Bauelementen, auch unter Verwendung von traditionellen Verfahren und Techniken in zeitgemäßer Gestaltung,

3.
Nutz- und Sonderfahrzeugbau, dieser umfasst die Konstruktion, die Herstellung, die Ausrüstung, den Umbau und die Instandhaltung sowie die Schadensanalysen an Nutz- und Sonderfahrzeugen, insbesondere in Bezug auf Aufbauten sowie auf Anbauten, auf Anhänger, auf Krane, auf Ladebordwände und auf Ladungsträger.

Anzeige


 

Zitierungen von § 1 MetallbMstrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MetallbMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MetallbMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 MetallbMstrV Meisterprüfungsprojekt
... das einem Kundenauftrag entspricht und wählt dafür einen Schwerpunkt nach § 1 Nummer 1 bis 3 aus. Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungsarbeiten, ...
§ 6 MetallbMstrV Situationsaufgabe
... unter Berücksichtigung des vom Prüfling gewählten Schwerpunktes nach § 1 Nummer 1 bis 3 festgelegt und gliedert sich wie folgt: 1. eine funktionsfähige Metallbauarbeit ...