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Artikel 1 - Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (NHG 2020 k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 HG 2020 § 1, § 2, § 3, § 5

Das Haushaltsgesetz 2020 vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2890) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 wird die Angabe „362.000.000.000" durch die Angabe „484.487.192.000" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 Kredite bis zur Höhe von 155.987.192.000 Euro aufzunehmen."

b)
Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2020 fällig werdenden Krediten zu; deren Höhe ergibt sich aus dem Saldo der im Kreditfinanzierungsplan (Teil IV des Gesamtplans) ausgewiesenen Ausgaben zur Tilgung von Krediten (Nummer 2) und den sonstigen Einnahmen zur Schuldentilgung (Nummer 1.2)."

c)
In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „10 Prozent" durch die Angabe „20 Prozent" ersetzt.

d)
In Absatz 9 Satz 1 wird die Angabe „10 Prozent" durch die Angabe „20 Prozent" ersetzt.

e)
In Absatz 9 Satz 2 wird die Angabe „10 Prozent" durch die Angabe „20 Prozent" ersetzt.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „465.180.000.000" durch die Angabe „821.710.000.000" ersetzt.

b)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „148.000.000.000" durch die Angabe „160.000.000.000" ersetzt.

c)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „58.000.000.000" durch die Angabe „80.000.000.000" ersetzt.

d)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „32.470.000.000" durch die Angabe „35.000.000.000" ersetzt.

e)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „130.000.000.000" durch die Angabe „430.000.000.000" ersetzt.

f)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 wird die Angabe „80.000.000.000" durch die Angabe „100.000.000.000" ersetzt.

g)
In Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „20 Prozent" durch die Angabe „30 Prozent" ersetzt.

4.
In § 5 Absatz 3 werden die Wörter „Nummern 2 bis 5" durch die Wörter „Nummern 1 bis 5" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 1 Nachtragshaushaltsgesetz 2020

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 NHG 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NHG 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020
G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1669
Artikel 1 2. NHG 2020
... Haushaltsgesetz 2020 vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2890), das durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 556) geändert worden ist, wird wie ...