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§ 1 - Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1041 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Geltung ab 29.05.2020; FNA: 2129-66 Umweltschutz
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Geltung ab 29.05.2020; FNA: 2129-66 Umweltschutz
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§ 1 Anwendungsbereich
1Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden, die landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist, das nicht auf das Verwaltungsverfahrensgesetz verweist, in Verfahren nach
- 1.
- dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung;
- 2.
- dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist;
- 3.
- dem Kreislaufwirtschaftsgesetz;
- 4.
- dem Bundesberggesetz;
- 5.
- dem Atomgesetz;
- 6.
- dem Strahlenschutzgesetz;
- 7.
- dem Energiewirtschaftsgesetz;
- 8.
- dem Wasserhaushaltsgesetz;
- 9.
- dem Windenergie-auf-See-Gesetz;
- 10.
- dem Flurbereinigungsgesetz;
- 11.
- dem Bundesnaturschutzgesetz;
- 12.
- dem Bundesfernstraßengesetz;
- 13.
- dem Personenbeförderungsgesetz;
- 14.
- dem Allgemeinen Eisenbahngesetz;
- 15.
- dem Bundeswasserstraßengesetz;
- 16.
- dem Luftverkehrsgesetz und
- 17.
- dem Gentechnikgesetz.
Text in der Fassung des Artikels 3 Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG) G. v. 4. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 344 m.W.v. 1. Januar 2024
Frühere Fassungen von § 1 PlanSiG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 3 Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG) vom 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344 |
aktuell vorher | 28.09.2023 | Artikel 11 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88 |
aktuell vorher | 25.03.2021 | Artikel 1 Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften vom 18.03.2021 BGBl. I S. 353 |
aktuell vorher | 10.12.2020 | Artikel 7 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2694 |
aktuell | vor 10.12.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 PlanSiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PlanSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PlanSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 PlanSiG Ortsübliche und öffentliche Bekanntmachungen (vom 01.01.2024)
... Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen eine ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung angeordnet und ist ...
§ 3 PlanSiG Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen (vom 01.01.2024)
... Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen eine Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen angeordnet, auf die nach den ... dass und wo die Veröffentlichung im Internet erfolgt. Soweit Regelungen in den in § 1 genannten Gesetzen den Zugang über ein zentrales Internetportal vorsehen, bleiben diese ...
§ 4 PlanSiG Erklärungen zur Niederschrift (vom 01.01.2024)
... In Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen kann die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde ...
§ 5 PlanSiG Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen
... Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen die Durchführung eines Erörterungstermins oder einer mündlichen ... Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden. (2) Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen die Durchführung eines Erörterungstermins oder einer mündlichen ... oder Videokonferenz ist ein Protokoll zu führen. (6) In Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen kann die zuständige Behörde anstelle der Durchführung einer ...
§ 6 PlanSiG Übergangsregelung (vom 01.01.2024)
... Abschluss des jeweiligen Verfahrensschrittes weiter. (3) Die für die in § 1 genannten Verfahren geltenden Fehlerfolgenregelungen sind entsprechend anzuwenden und bleiben im ...
§ 7 PlanSiG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2024)
... Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Artikel 3 5. VwVfÄndG Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche ...
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 11 ROGÄndG Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
... § 1 Satz 1 Nummer 5 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 ...
Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 7 InvBeG Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
... § 1 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 23 wird ...
Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 1 PlanSiGVG Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt: „Die in den Nummern 1 bis 24 genannten ...
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