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§ 1 - Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 (SVRechGrV 2020 k.a.Abk.)
§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38.212 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40.551 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
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