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§ 1 - Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 (SVRechGrV 2022 k.a.Abk.)
§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 39.167 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 beträgt 38.901 Euro.
(3) Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_SVRechGrV_2022.htm