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§ 1 - THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwV)
§ 1 Mindestalter für Helferinnen und Helfer
1Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. 2Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und Junghelfer.
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