Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)

§ 1 Verbandsklagen



(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse einer Vielzahl von Verbrauchern gegen einen Unternehmer betreffen, können klageberechtigte Stellen folgende Verbandsklagen gegen Unternehmer erheben:

1.
Abhilfeklagen und

2.
Musterfeststellungsklagen.

(2) 1Kleine Unternehmen gelten als Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes. 2Kleine Unternehmen sind solche, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt.

(3) Der Zulässigkeit einer Verbandsklage nach diesem Gesetz steht nicht entgegen, dass wegen desselben Lebenssachverhalts ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz eröffnet worden ist.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 1 VDuG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.07.2024Artikel 5 Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
vom 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 VDuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VDuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 VDuG Anmeldung von Ansprüchen; Rücknahme der Anmeldung
... des Verbrauchers, 2. Angabe, ob die Anmeldung als kleines Unternehmen im Sinne des § 1 Absatz 2 erfolgt, 3. Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen, 4. Bezeichnung des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 204a BGB Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen (vom 13.10.2023)
... 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 3 sind auch auf solche Unternehmer anzuwenden, die nach § 1 Absatz 2 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes Verbrauchern gleichgestellt ...

Verbandsklageregisterverordnung (VKRegV)
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1804, 1845; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 1 VKRegV Register für Verbandsklagen (vom 13.10.2023)
... folgenden Vorschriften Folgendes öffentlich bekannt macht: 1. Verbandsklagen nach § 1 Absatz 1 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes , 2. einstweilige Verfügungen in Bezug auf Ansprüche nach den §§ 1 ...

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Artikel 1 G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 30 VSBG Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes (vom 13.10.2023)
... zu welchen in einem rechtskräftigen Urteil über eine Musterfeststellungsklage nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes oder in einem Vergleich nach § 9 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes bindende ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 2 VRUG Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
... Vorschriften Folgendes öffentlich bekannt macht: 1. Verbandsklagen nach § 1 Absatz 1 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes , 2. einstweilige Verfügungen in Bezug auf Ansprüche nach den §§ 1 ... Verbraucher und kleine Unternehmen, die im Rahmen ihrer Anmeldung zu einer Verbandsklage nach § 1 Absatz 1 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes eine E-Mail-Adresse angegeben haben, wenn im Register zu dieser Verbandsklage Angaben nach § ...
Artikel 8 VRUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 3 sind auch auf solche Unternehmer anzuwenden, die nach § 1 Absatz 2 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes Verbrauchern gleichgestellt ...
Artikel 16 VRUG Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
... zu welchen in einem rechtskräftigen Urteil über eine Musterfeststellungsklage nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes oder in einem Vergleich nach § 9 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes bindende ...

Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
Artikel 5 2. KapMuGRG Änderung des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes
...  § 1 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272, S. 2) wird folgender Absatz 3 angefügt:  ...