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§ 1 - Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV)

§ 1 Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters



(1) Die Bundesnotarkammer stellt die Eintragung folgender personenbezogener Daten im Zentralen Vorsorgeregister sicher:

1.
Daten zur Person des Vollmachtgebers:

a)
Familienname,

b)
Geburtsname,

c)
Vornamen,

d)
Geschlecht,

e)
Geburtsdatum,

f)
Geburtsort,

g)
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),

h)
E-Mail-Adresse,

2.
Daten zur Person des Bevollmächtigten:

a)
Familienname,

b)
Geburtsname,

c)
Vornamen,

d)
Geburtsdatum,

e)
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),

f)
Rufnummer,

g)
E-Mail-Adresse,

3.
Datum der Errichtung der Vollmachtsurkunde,

4.
Aufbewahrungsort der Vollmachtsurkunde,

5.
Angaben, ob Vollmacht erteilt wurde zur Erledigung von

a)
Vermögensangelegenheiten,

b)
Angelegenheiten der Gesundheitssorge und ob ausdrücklich Maßnahmen nach § 1829 Absatz 1 Satz 1 und § 1832 Absatz 1 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs umfasst sind,

c)
Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung und ob ausdrücklich Maßnahmen nach § 1831 Absatz 1 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs umfasst sind,

d)
sonstigen persönlichen Angelegenheiten,

6.
besondere Anordnungen oder Wünsche

a)
über das Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter zueinander,

b)
für den Fall, dass das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt,

c)
hinsichtlich Art und Umfang medizinischer Versorgung,

7.
Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit den Daten zur Person des Widersprechenden entsprechend Nummer 1.

(2) Ist die Vollmacht in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form errichtet worden, dürfen darüber hinaus die Urkundenrollennummer, das Urkundsdatum sowie die Bezeichnung des Notars und die Anschrift seiner Geschäftsstelle aufgenommen werden.

(3) Die Eintragung erfolgt unter Angabe ihres Datums.





 

Frühere Fassungen von § 1 VRegV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 6 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vom 04.05.2021 BGBl. I S. 882
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2426
aktuell vorher 26.02.2013Artikel 3 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
vom 18.02.2013 BGBl. I S. 266
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 25 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 VRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VRegV Eintragungsantrag (vom 01.01.2023)
... durch den Ehegatten Widersprechenden. Der Antrag hat mindestens die Angaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c bis g zu enthalten. Sollen auch Angaben über den Bevollmächtigten eingetragen ... den Bevollmächtigten eingetragen werden, muss der Antrag zudem mindestens die Angaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, c und e enthalten. Die Angaben nach § 1 Abs. 3 werden unabhängig von dem Antrag ... die Angaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, c und e enthalten. Die Angaben nach § 1 Abs. 3 werden unabhängig von dem Antrag eingetragen. (2) Der Antrag kann auch ...
§ 4 VRegV Benachrichtigung des Bevollmächtigten (vom 26.11.2019)
... in die Speicherung der Daten zu seiner Person eingewilligt hat, schriftlich über die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c, g und Nr. 2 bis 6 gespeicherten Daten zu unterrichten. Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 bleibt ...
§ 5 VRegV Änderung, Ergänzung und Löschung von Eintragungen (vom 01.01.2023)
... die bisherige Eintragung auf Anforderung erkennbar bleibt. (3) Daten nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 sind auch auf schriftlichen Antrag des Bevollmächtigten zu löschen. § 2 ...
§ 9 VRegV Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen (vom 01.01.2023)
... unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 25 FGG-RG Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
... § 1 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b, § 6 in der Überschrift und Abs. 2 Satz 1 und 3 sowie § 7 ...

Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2426
Artikel 3 ZwBetreuRÄndG Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
... § 1 Absatz 1 Nummer 5 der Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 318), die zuletzt durch Artikel 137 der Verordnung vom 31. August ...

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 10 ZuGewAusglÄndG Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
... unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 9 gelten ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 6 VBRRefG Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
... 2019 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe h ...

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Artikel 3 ZwBetrRG Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
... § 1 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c der Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. ...