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§ 1a - Transplantationsgesetz (TPG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2007 BGBl. I S. 2206; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 01.12.1997; FNA: 212-2 Gesundheitswesen
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Geltung ab 01.12.1997; FNA: 212-2 Gesundheitswesen
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§ 1a Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
- 1.
- sind Organe, mit Ausnahme der Haut, alle aus verschiedenen Geweben bestehenden, differenzierten Teile des menschlichen Körpers, die in Bezug auf Struktur, Blutgefäßversorgung und Fähigkeit zum Vollzug physiologischer Funktionen eine funktionale Einheit bilden, einschließlich der Organteile und einzelnen Gewebe eines Organs, die unter Aufrechterhaltung der Anforderungen an Struktur und Blutgefäßversorgung zum gleichen Zweck wie das ganze Organ im menschlichen Körper verwendet werden können, mit Ausnahme solcher Gewebe, die zur Herstellung von Arzneimitteln für neuartige Therapien im Sinne des § 4 Absatz 9 des Arzneimittelgesetzes bestimmt sind;
- 2.
- sind vermittlungspflichtige Organe die Organe Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm im Sinne der Nummer 1, die nach § 3 oder § 4 entnommen worden sind;
- 3.
- sind nicht regenerierungsfähige Organe alle Organe, die sich beim Spender nach der Entnahme nicht wieder bilden können;
- 4.
- sind Gewebe alle aus Zellen bestehenden Bestandteile des menschlichen Körpers, die keine Organe nach Nummer 1 sind, einschließlich einzelner menschlicher Zellen;
- 5.
- sind nächste Angehörige in der Rangfolge ihrer Aufzählung
- a)
- der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner,
- b)
- die volljährigen Kinder,
- c)
- die Eltern oder, sofern der mögliche Organ- oder Gewebespender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger zustand, dieser Sorgeinhaber,
- d)
- die volljährigen Geschwister,
- e)
- die Großeltern;
- 6.
- ist Entnahme die Gewinnung von Organen oder Geweben;
- 7.
- ist Übertragung die Verwendung von Organen oder Geweben in oder an einem menschlichen Empfänger sowie die Anwendung beim Menschen außerhalb des Körpers;
- 8.
- ist Gewebeeinrichtung eine Einrichtung, die Gewebe zum Zwecke der Übertragung entnimmt, untersucht, aufbereitet, be- oder verarbeitet, konserviert, kennzeichnet, verpackt, aufbewahrt oder an andere abgibt;
- 9.
- ist Einrichtung der medizinischen Versorgung ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung mit unmittelbarer Patientenbetreuung, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung steht und in der ärztliche medizinische Leistungen erbracht werden;
- 10.
- sind Verfahrensanweisungen schriftliche Anweisungen, die die Schritte eines spezifischen Verfahrens beschreiben, einschließlich der zu verwendenden Materialien und Methoden und des erwarteten Ergebnisses;
- 11.
- ist Rückverfolgbarkeit die Möglichkeit, das Organ in jeder Phase von der Spende bis zur Übertragung oder Verwerfung zu verfolgen und zu identifizieren; dies umfasst auch die Möglichkeit, den Spender, das Entnahmekrankenhaus und den Empfänger im Transplantationszentrum zu identifizieren sowie alle sachdienlichen, nicht personenbezogenen Daten über Produkte und Materialien, mit denen das Organ in Berührung kommt, zu ermitteln und zu identifizieren.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes G. v. 21. Juli 2012 BGBl. I S. 1601 m.W.v. 1. August 2012
Frühere Fassungen von § 1a TPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1601 |
aktuell vorher | 23.07.2009 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.07.2009 BGBl. I S. 1990 |
aktuell vorher | 01.08.2007 | Artikel 1 Gewebegesetz vom 20.07.2007 BGBl. I S. 1574 |
aktuell | vor 01.08.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1a TPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a TPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
Artikel 1 V. v. 03.11.2006 BGBl. I S. 2523; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 1 AMWHV Anwendungsbereich (vom 27.01.2022)
... sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, 2a. Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), 3. zur ...
§ 2 AMWHV Begriffsbestimmungen (vom 27.01.2022)
... eine Einrichtung, die zur Verwendung bei Menschen bestimmte Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes gewinnt, einschließlich aller Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, das Gewebe in einem ...
Arzneimittelgesetz (AMG)
neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 2 AMG Arzneimittelbegriff (vom 26.05.2022)
... um Arzneimittel im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 Buchstabe b, 8. Organe im Sinne des § 1a Nr. 1 des Transplantationsgesetzes , wenn sie zur Übertragung auf menschliche Empfänger bestimmt sind. (3a) ...
§ 4 AMG Sonstige Begriffsbestimmungen (vom 30.10.2024)
... (30) Gewebezubereitungen sind Arzneimittel, die Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes sind oder aus solchen Geweben hergestellt worden sind. Menschliche Samen- und Eizellen ...
§ 13 AMG Herstellungserlaubnis (vom 30.10.2024)
... (1a) Absatz 1 findet keine Anwendung auf 1. Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes , für die es einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c bedarf, 2. die ...
§ 20b AMG Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen (vom 29.07.2017)
... Eine Einrichtung, die zur Verwendung bei Menschen bestimmte Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes gewinnen (Entnahmeeinrichtung) oder die für die Gewinnung erforderlichen Laboruntersuchungen ...
§ 72 AMG Einfuhrerlaubnis (vom 28.01.2022)
... (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf 1. Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes , 2. autologes Blut zur Herstellung von biotechnologisch bearbeiteten ...
§ 72a AMG Zertifikate (vom 30.10.2024)
... Leitlinien der Europäischen Kommission nicht unterliegen, 5. Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes , 6. autologes Blut zur Herstellung von biotechnologisch bearbeiteten ...
§ 72b AMG Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen (vom 26.11.2016)
... Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes oder Gewebezubereitungen im Sinne von § 20c Absatz 1 ...
§ 72c AMG Einmalige Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen (vom 26.11.2016)
... Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes oder Gewebezubereitungen im Sinne von § 20c Absatz 1 ...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1600d BGB Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (vom 01.07.2018)
... künstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne von § 1a Nummer 9 des Transplantationsgesetzes unter heterologer Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender einer Entnahmeeinrichtung ...
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 27 IfSG Gegenseitige Unterrichtung (vom 23.05.2020)
... Nach den Sätzen 1 und 2 hat es bei Spendern vermittlungspflichtiger Organe ( § 1a Nummer 2 des Transplantationsgesetzes ) auch die nach § 11 des Transplantationsgesetzes errichtete oder bestimmte ...
Samenspenderregistergesetz (SaRegG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2513; zuletzt geändert durch Artikel 16a Abs. 1 G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960, 1018
§ 3 SaRegG Pflichten der Entnahmeeinrichtung bei der Abgabe von Samen zur heterologen Verwendung für eine künstliche Befruchtung
... Samen zur heterologen Verwendung nur an eine Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne des § 1a Nummer 9 des Transplantationsgesetzes (Einrichtung der medizinischen Versorgung) und nur abgeben, wenn die Voraussetzung nach § 2 ...
TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV)
V. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 512; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2842
§ 1 TPG-GewV Anwendungsbereich
... Verordnung findet Anwendung auf Gewebeeinrichtungen im Sinne des § 1a Nr. 8 des Transplantationsgesetzes, die Gewebe im Sinne des § 1a Nr. 4 des ... im Sinne des § 1a Nr. 8 des Transplantationsgesetzes, die Gewebe im Sinne des § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes entnehmen (Entnahmeeinrichtung) oder die die für ... gilt ferner für Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die Gewebe im Sinne des § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes übertragen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gewebegesetz
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1574; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 GewebeG Änderung des Transplantationsgesetzes
... 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 1a Begriffsbestimmungen § 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur ... 2. Blut und Blutbestandteile." 5. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: § 1a Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses ... 5. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: § 1a Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind Organe, mit Ausnahme ...
Artikel 2 GewebeG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... 2. § 2 Abs. 3 Nr. 8 wird wie folgt gefasst: 8. Organe im Sinne des § 1a Nr. 1 des Transplantationsgesetzes, wenn sie zur Übertragung auf menschliche Empfänger ... (30) Gewebezubereitungen sind Arzneimittel, die Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes sind oder aus solchen Geweben hergestellt worden sind. ... angefügt: Satz 1 findet keine Anwendung auf Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes sowie auf Gewebezubereitungen, für die eine Erlaubnis nach ... (1) Eine Einrichtung, die zur Verwendung bei Menschen bestimmte Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes gewinnen (Entnahmeeinrichtung) oder die für die Gewinnung ... (3) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes und auf Gewebezubereitungen im Sinne von § 20c." ... (4) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes und auf Gewebezubereitungen im Sinne von § 20c." ... für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen (1) Wer Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes oder Gewebezubereitungen im Sinne von § 20c gewerbs- oder ...
Artikel 6 GewebeG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... Nach den Sätzen 1 und 2 hat es bei Spendern vermittlungspflichtiger Organe (§ 1a Nr. 2 des Transplantationsgesetzes) auch die nach § 11 des Transplantationsgesetzes ...
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMGuaÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 23.07.2009)
... „(1a) Absatz 1 findet keine Anwendung auf 1. Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes, für die es einer Erlaubnis nach § 20b oder § ... Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf 1. Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes, für die es einer Erlaubnis nach § 72b bedarf, ... Die folgenden Nummern werden angefügt: „5. Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes, für die es eines Zertifikates oder einer Bescheinigung ...
Artikel 3 AMGuaÄndG Änderung des Transplantationsgesetzes
... § 1a Nummer 1 des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 ...
Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1601
Artikel 1 TPGÄndG Änderung des Transplantationsgesetzes
... Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen". 2. § 1a wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach dem Wort ...
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Artikel 3 IGV-DGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... Nach den Sätzen 1 und 2 hat es bei Spendern vermittlungspflichtiger Organe (§ 1a Nummer 2 des Transplantationsgesetzes) auch die nach § 11 des Transplantationsgesetzes ...
Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2513
Artikel 2 SaRegGEG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... künstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne von § 1a Nummer 9 des Transplantationsgesetzes unter heterologer Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender einer Entnahmeeinrichtung ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2623
Artikel 1 GewEinfRÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... die folgenden Absätze 1 und 1a ersetzt: „(1) Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes oder Gewebezubereitungen im Sinne von § 20c Absatz 1 ... Einmalige Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen (1) Gewebe im Sinne von § 1a Nummer 4 des Transplantationsgesetzes oder Gewebezubereitungen im Sinne von § 20c Absatz 1 ...
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
V. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 521
Artikel 1 AMWHVÄndV
... 1 Nr. 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: 2a. Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. ... eine Einrichtung, die zur Verwendung bei Menschen bestimmte Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes gewinnt, einschließlich aller Maßnahmen, die dazu ...
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