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§ 20 - BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-6 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-6 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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§ 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
(1) 1Die gezielte Erhebung von personenbezogenen Daten nach § 19 Absatz 5 von Einrichtungen der Europäischen Union, von öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern darf nur erfolgen, wenn dies erforderlich ist
- 1.
- zur Früherkennung von Gefahren im Sinne des § 19 Absatz 4 oder
- 2.
- zur Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des § 19 Absatz 3, soweit ausschließlich Daten über Vorgänge in Drittstaaten gewonnen werden sollen, die von besonderer außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind.
(2) Die gezielte Erhebung von personenbezogenen Daten von Personen hinsichtlich derer
- 1.
- tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Verursacher von Gefahren im Sinne des § 19 Absatz 4 sind, und
- 2.
- eine Übermittlung der erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Weiterverarbeitung für Folgemaßnahmen mit unmittelbarer Außenwirkung für den Betroffenen nach Nummer 1 im Bereich der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung beabsichtigt ist,
(3) Die individualisierte Überwachung des gesamten Telekommunikationsverkehrs einer Person ist unzulässig.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts G. v. 19. April 2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858 m.W.v. 1. Januar 2022
Frühere Fassungen von § 20 BNDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2021 BGBl. I S. 771 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 20 BNDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BNDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BNDG Organisation und Aufgaben (vom 01.01.2024)
... Daten erhoben, so richtet sich ihre Verarbeitung nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 37 sowie 59 bis ...
§ 23 BNDG Anordnung (vom 01.01.2022)
... zu löschen. (5) Die gezielte Datenerhebung nach 1. § 20 Absatz 1 , soweit sich diese auf Einrichtungen der Europäischen Union oder auf öffentliche Stellen ... Union oder auf öffentliche Stellen ihrer Mitgliedstaaten bezieht, 2. § 20 Absatz 2 und 3. § 21 Absatz 2 bedarf der Anordnung durch die Präsidentin ...
§ 28 BNDG Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle (vom 01.01.2024)
... verwendet, müssen diese Suchbegriffe die Voraussetzungen des § 19 Absatz 5 und der §§ 20 bis 22 und 23 Absatz 5 erfüllen. Die ausländische öffentliche Stelle darf ...
§ 32 BNDG Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen (vom 01.01.2022)
... der Bundesrepublik Deutschland stehen. Im Übrigen finden § 19 Absatz 5 und 9, § 20 Absatz 1 , § 21 Absatz 1 und 2 und § 22 Absatz 1 entsprechende Anwendung. (2) ...
§ 69 BNDG Übergangsvorschriften (vom 01.01.2022)
... einer Maßnahme nach Absatz 1 erhoben wurden, bestimmen sich nach den §§ 19 und 20 in der am 19. Juni 2020 geltenden Fassung. (3) Die Übermittlung von Daten, die vor ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung § 21 Schutz ...
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022)
... 2. In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „nach den §§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis ... sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63" ersetzt. 3. § 3 Absatz 3 wird aufgehoben. ... 8. Die Überschrift des Abschnitts 3 wird aufgehoben. 9. Die §§ 19 bis 21 werden die §§ 6 bis 8. 10. § 22 wird § 9 und in Satz 1 wird ... Die Kennzeichnung entfällt bei Übermittlungen. § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung (1) Die gezielte ... unverzüglich zu löschen. (5) Die gezielte Datenerhebung nach 1. § 20 Absatz 1 , soweit sich diese auf Einrichtungen der Europäischen Union oder auf öffentliche Stellen ... Union oder auf öffentliche Stellen ihrer Mitgliedstaaten bezieht, 2. § 20 Absatz 2 und 3. § 21 Absatz 2 bedarf der Anordnung durch die Präsidentin ... verwendet, müssen diese Suchbegriffe die Voraussetzungen des § 19 Absatz 5 und der §§ 20 bis 22 und 23 Absatz 5 erfüllen. Die ausländische öffentliche Stelle darf diese ... Interessen der Bundesrepublik Deutschland stehen. Im Übrigen finden § 19 Absatz 5 und 9, § 20 Absatz 1 , § 21 Absatz 1 und 2 und § 22 Absatz 1 entsprechende Anwendung. (2) Die ... einer Maßnahme nach Absatz 1 erhoben wurden, bestimmen sich nach den §§ 19 und 20 in der am 19. Juni 2020 geltenden Fassung. (3) Die Übermittlung von Daten, die ...
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