§ 20 Aufrüstung und Erneuerung
1Die Inbetriebnahmegenehmigung eines aufgerüsteten oder erneuerten Teilsystems Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie einer aufgerüsteten oder erneuerten übrigen Eisenbahninfrastruktur ist zu erteilen, wenn der Antragsteller nachweist, dass die veränderten oder nicht übereinstimmenden Teile und deren Schnittstellen zu den Bestandteilen des Eisenbahnsystems die grundlegenden Anforderungen erfüllen.
2Hierfür sind die Voraussetzungen nach
§ 16 oder
§ 17 zu erfüllen.
Frühere Fassungen von § 20 EIGV
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interne Verweise§ 8 EIGV Nebenbestimmungen (vom 24.06.2020) ... Genehmigungen oder Zulassungen nach den §§ 16, 17, 20 , 26 und 27 können mit Nebenbestimmungen versehen werden, soweit dies zur Erfüllung der ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024) ... oder erneuerten Bestandteils des Eisenbahnsystems im Ingenieurbau § 20 EIGV nach Tafel 2 des Anhangs zu dieser Anlage ... aufgerüsteten oder erneuerten Bestandteils des Eisenbahnsystems im Oberbau § 20 EIGV nach Tafel 3 des Anhangs zu dieser Anlage ... aufgerüsteten oder erneuerten Bestandteils des Eisenbahnsystems im Hochbau § 20 EIGV nach Tafel 4 des Anhangs zu dieser Anlage ... im Bereich der Signal-, Telekom- munikations- und elektrotechnischen Anlagen § 20 EIGV nach Zeitaufwand 7.17 Genehmigung der Inbetriebnahme ... eines aufge- rüsteten oder erneuerten Bestandteils des Eisenbahn- systems § 20 i. V. m. § 22 EIGV nach Zeitaufwand 7.18 Zulassung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.07.2018 BGBl. I S. 1270
Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung ... für die übrige Eisenbahninfrastruktur nach Aufrüstung oder Erneuerung § 20 Aufrüstung und Erneuerung § 21 Anzeige bei Aufrüstung und Erneuerung ... 8 Nebenbestimmungen Die Genehmigungen oder Zulassungen nach den §§ 16, 17, 20 , 26 und 27 können mit Nebenbestimmungen versehen werden, soweit dies zur Erfüllung der ... für die übrige Eisenbahninfrastruktur nach Aufrüstung oder Erneuerung § 20 Aufrüstung und Erneuerung Die Inbetriebnahmegenehmigung eines aufgerüsteten ... 14 Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2 oder 3 Satz 2, § 20 Absatz 2, 3 oder 4 Satz 1 oder § 21 Absatz 5" durch die Wörter „§ 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 ... 5" durch die Wörter „§ 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 17, § 20 oder Artikel 46 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545" ersetzt. ...
Artikel 3 ESiVEV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung ... oder er- neuerten Bestandteils des Eisenbahnsys- tems im Ingenieurbau § 20 EIGV nach Tafel 2 des Anhangs 7.13 Genehmigung der ... oder er- neuerten Bestandteils des Eisenbahnsys- tems im Oberbau § 20 EIGV nach Tafel 3 des Anhangs 7.14 Genehmigung der ... oder er- neuerten Bestandteils des Eisenbahnsys- tems im Hochbau § 20 EIGV nach Tafel 4 des Anhangs 7.15 Genehmigung der ... tems im Bereich der Signal-, Telekommuni- kations- und elektrotechnischen Anlagen § 20 EIGV nach Zeitaufwand 7.16 Genehmigung der Inbetriebnahme ... des Eisenbahnsystems, soweit nicht von den Nummern 7.12 bis 7.15 erfasst § 20 EIGV nach Zeitaufwand 7.17 Zulassung von Bauprodukten und ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021) ... oder er- neuerten Bestandteils des Eisenbahnsys- tems im Ingenieurbau § 20 EIGV nach Tafel 2 des Anhangs 7.13 Genehmigung der ... oder er- neuerten Bestandteils des Eisenbahnsys- tems im Oberbau § 20 EIGV nach Tafel 3 des Anhangs 7.14 Genehmigung der ... oder er- neuerten Bestandteils des Eisenbahnsys- tems im Hochbau § 20 EIGV nach Tafel 4 des Anhangs 7.15 Genehmigung der ... tems im Bereich der Signal-, Telekommuni- kations- und elektrotechnischen Anlagen § 20 EIGV nach Zeitaufwand 7.16 Genehmigung der Inbetriebnahme ... des Eisenbahnsystems, soweit nicht von den Nummern 7.12 bis 7.15 erfasst § 20 EIGV nach Zeitaufwand 7.17 Zulassung von Bauprodukten und ...
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