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§ 20 - Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Artikel 1 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722, 2723 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 38 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 27; FNA: 7141-8 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle



(1) Die anerkannte Konformitätsbewertungsstelle meldet der anerkennenden Stelle unverzüglich

1.
jede Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Konformitätsbescheinigung,

2.
alle Umstände, die Folgen für den Geltungsbereich und die Bedingungen der Anerkennung haben,

3.
jedes Auskunftsersuchen über Konformitätsbewertungstätigkeiten, das sie von den Marktüberwachungsbehörden erhalten hat,

4.
auf Verlangen, welchen Konformitätsbewertungstätigkeiten sie nachgegangen ist und welche anderen Tätigkeiten, einschließlich grenzüberschreitender Tätigkeiten und der Vergabe von Unteraufträgen, sie ausgeführt hat.

(2) Die anerkannte Konformitätsbewertungsstelle übermittelt den anderen Stellen, die ähnlichen Konformitätsbewertungstätigkeiten nachgehen und gleichartige Messgeräte abdecken, einschlägige Informationen über die negativen und auf Verlangen auch über die positiven Ergebnisse von Konformitätsbewertungen.



 

Zitierungen von § 20 MessEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 MessEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MessEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 MessEG Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden (vom 08.09.2015)
... von den sonstigen Aufgaben der Behörde erfolgen. Die Regelungen der §§ 19 bis 21 sind auf diese Stellen entsprechend anzuwenden. (2) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Artikel 1 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010, 2011; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 27
Anlage 4 MessEV (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Konformitätsbewertungsverfahren (vom 08.05.2019)
... zu erstellen. Unbeschadet ihrer Verpflichtungen gegenüber der anerkennenden Behörde aus § 20 des Mess- und Eichgesetzes veröffentlicht die Konformitätsbewertungsstelle den Inhalt dieses Berichts oder Teile ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 27 MesswNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... worden ist, außer Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 4, 11 bis 22, 30, 41, 46 und 53 Absatz 3 des Mess- und Eichgesetzes am Tag nach der Verkündung in ...