Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.12.2025

§ 20 - Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG)

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 20 ändert mWv. 1. Dezember 2025 PrKultbG offen

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 224-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 59 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.



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