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§ 20 - Wärmeplanungsgesetz (WPG)

§ 20 Umsetzungsstrategie



(1) Auf Grundlage der Bestandsanalyse nach § 15 sowie der Potenzialanalyse nach § 16 und im Einklang mit dem Zielszenario entwickelt die planungsverantwortliche Stelle eine Umsetzungsstrategie mit von ihr unmittelbar selbst zu realisierenden Umsetzungsmaßnahmen, mit denen das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr erreicht werden kann.

(2) 1Die planungsverantwortliche Stelle kann gemeinsam mit den in § 7 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 genannten Personen oder anderen Dritten Umsetzungsmaßnahmen im Sinne des Absatzes 1 identifizieren. 2Zur Umsetzung von nach Satz 1 identifizierten Maßnahmen kann die planungsverantwortliche Stelle entsprechende Vereinbarungen mit den betroffenen Personen oder Dritten abschließen. 3Die Vorschriften des Teils 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47) bleiben unberührt.

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Zitierungen von § 20 WPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 WPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 WPG Anforderungen an die Datenverarbeitung
... der einzelnen wesentlichen Teile nach den §§ 15, 16, 17, 18, 19 oder § 20 , keine personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen ...
§ 13 WPG Ablauf der Wärmeplanung
... die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen, nach § 20 . (2) Die planungsverantwortliche Stelle informiert die betroffene Öffentlichkeit ... für das Zieljahr nach § 19 sowie 4. die Umsetzungsstrategie nach § 20 . (4) Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten ...
§ 14 WPG Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
... planungsverantwortliche Stelle kann für die Gebiete nach Satz 1 eine Umsetzungsstrategie nach § 20 entwickeln. (5) Die Pflicht zur Fortschreibung des Wärmeplans nach ... vorliegen. Ist das nicht der Fall, so sind die Bestimmungen der §§ 15 bis 20 anzuwenden. (6) Die planungsverantwortliche Stelle kann für ein beplantes Gebiet ...
§ 18 WPG Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
... nach § 1 zu unterstützen; dabei können dies auch Umsetzungsmaßnahmen nach § 20  ...
Anlage 2 WPG (zu § 23) Darstellungen im Wärmeplan
...  VI. Darstellung der Umsetzungsstrategie und von Umsetzungsmaßnahmen nach § 20 Die Umsetzungsstrategie soll textlich beschrieben werden. Insbesondere sollen die ...