§ 20a
1Transportkunden von Biogas erhalten vom Netzbetreiber, in dessen Netz sie unmittelbar Biogas einspeisen, ein pauschales Entgelt in Höhe von 0,007 Euro je Kilowattstunde eingespeisten Biogases für vermiedene Netzkosten für zehn Jahre ab Inbetriebnahme des jeweiligen Netzanschlusses für die Einspeisung von Biogas.
2Dies gilt unabhängig von der Netzebene, in die eingespeist wird.
3Die Höhe des pauschalierten Entgelts wird im Zuge des Monitorings nach §
35 Absatz 1 Nummer 7 des
Energiewirtschaftsgesetzes überprüft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 20b GasNEV (vom 22.08.2013) ... 3 und 4 der Gasnetzzugangsverordnung, - für die vom Netzbetreiber gemäß § 20a an den Transportkunden von Biogas zu zahlenden Entgelte für vermiedene Netzkosten ...
Zitat in folgenden NormenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2935
Artikel 2 NELaStÄndV Änderung der Gasnetzentgeltverordnung ... b) Nach der Angabe zu § 20 werden in Teil 2 Abschnitt 3 die folgenden Angaben zu den §§ 20a , 20b und 21 eingefügt: „§ 20a § 20b ... 3 die folgenden Angaben zu den §§ 20a, 20b und 21 eingefügt: „ § 20a § 20b § 21 Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung". ... ermittelt. Dies erfolgt entsprechend den Vorschriften der §§ 11 bis 16 und 18 bis 20b. (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der ...
Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 693
Artikel 2 GasNZVuaÄndV Änderung der Gasnetzentgeltverordnung ... 2007 (BGBl. I S. 2529), wird wie folgt geändert: 1. Es wird folgender § 20a eingefügt: § 20a Transportkunden von Biogas erhalten vom ... geändert: 1. Es wird folgender § 20a eingefügt: § 20a Transportkunden von Biogas erhalten vom Netzbetreiber, in dessen Netz sie unmittelbar ... der Gasnetzzugangsverordnung, - für die vom Netzbetreiber gemäß § 20a an den Transportkunden von Biogas zu zahlenden Entgelte für vermiedene Netzkosten ...
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261
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