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Artikel 20i - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (EpiLageAufhG k.a.Abk.)

G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906 (Nr. 79); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Geltung ab 24.11.2021, abweichend siehe Artikel 22
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Artikel 20i Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen


Artikel 20i wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. November 2021 SchwbVWO § 28

§ 28 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel 13b des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „zur Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wegen der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag" durch die Wörter „zum Ablauf des 19. März 2022" ersetzt.

2.
In Absatz 2 werden die Wörter „zur Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wegen der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag" durch die Wörter „zum Ablauf des 19. März 2022" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 20i Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20i EpiLageAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EpiLageAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 477
Artikel 1 1. SchwbVWOÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel 20i des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...