§ 21 - Tierärztliche-Hausapothekenverordnung (TÄHAV)

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 21 ändert mWv. 1. Januar 2025 TÄHAV

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1760), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Februar 2018 (BGBl. I S. 213) geändert worden ist, außer Kraft.



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