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§ 21a - Waffengesetz (WaffG)

Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 21a Stellvertretungserlaubnis



1Wer ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretererlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. 2Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. 3Die Vorschriften des § 21 gelten entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 21a WaffG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
vom 26.03.2008 BGBl. I S. 426

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 21a WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21a WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 WaffG Strafvorschriften (vom 01.09.2020)
... mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 1 oder § 21a eine Schusswaffe oder Munition herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 2 WaffRG Begriffsbestimmungen
... Absatz 3 des Waffengesetzes, e) § 11 Absatz 1 des Waffengesetzes, f) § 21a des Waffengesetzes , g) § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes, h) § 29 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... b) In Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 wird nach der Angabe zu § 21 die Angabe „§ 21a Stellvertretungserlaubnis" eingefügt. c) (aufgehoben) d) In ... 6 werden die Sätze 2 bis 4 gestrichen. 13. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Stellvertretungserlaubnis Wer ein ... 13. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Stellvertretungserlaubnis Wer ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe durch einen ... c werden nach der Angabe „§ 21 Abs. 1 Satz 1" die Wörter „oder § 21a " eingefügt. c) (aufgehoben) d) In Absatz 3 Nr. 1 werden vor den ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)
neugefasst durch B. v. 02.09.1991 BGBl. I S. 1872; aufgehoben durch § 43 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474
§ 14 3. WaffV
... Die Zulassung der Bauart der in den §§ 21 bis 22 des Gesetzes bezeichneten Gegenstände, ihre Änderung, Berichtigung, ...

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 5 WaffKostV
... Prüfgegenstände, 4. bei der Zulassung nach den §§ 21 bis 23 des Gesetzes die Kosten der von der Behörde aufgewendeten Prüfmittel,  ...
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
... von Schußwaffen, Einsteckläufen und pyrotechnischer Munition (§§ 21 bis 23 WaffG) 150,- 1.000,- b) Wesentliche Änderung einer ...

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 2 NWRG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2019)
... Erlaubnis des Umgangs mit Waffen nach § 10 Absatz 1, 4 und 5, § 21 Absatz 1 Satz 1, den §§ 21a , 26 Absatz 1 Satz 1, die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen nach den §§ 29 bis 31, zur ...
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... Absatz 5 Satz 2 des Waffengesetzes, 12. Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 21a des Waffengesetzes , 13. Erteilung einer Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, ...