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§ 22 - Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

neugefasst durch B. v. 15.09.2021 BGBl. I S. 4253; BGBl. 2022 I S. 28; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 25.04.2006; FNA: 2125-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 22 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit



Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der in § 1 Abs. 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, genannten Zwecke erforderlich ist, bei dem Herstellen oder dem Behandeln von Futtermitteln die Verwendung bestimmter Stoffe oder Verfahren vorzuschreiben, zu verbieten oder zu beschränken.





 

Frühere Fassungen von § 22 LFGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.07.2009Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
vom 29.06.2009 BGBl. I S. 1659

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22 LFGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 LFGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LFGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 LFGB Strafvorschriften (vom 10.08.2021)
... nach § 10 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, d oder Buchstabe e, § 13 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, § 22 , § 32 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Nr. 2, oder ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Aufhebung der Zweiten Futtermittel-Verwertungsverbotsverordnung
V. v. 06.12.2010 BGBl. I S. 1832
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 29.06.2009 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... Absatz 5 wird das Wort „gewerbsmäßig" gestrichen. 19. In § 22 , § 25, § 29 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 2, § 34 Satz 1, § 35, § 37 Abs. 1, ...