§ 22 Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtlinien
(1) Das Smart-Meter-Gateway eines intelligenten Messsystems hat zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität nach dem Stand der Technik folgende Anforderungen zu erfüllen an
- 1.
- die Verarbeitung, insbesondere Erhebung, Zeitstempelung, Übermittlung, Speicherung und Löschung, von Messwerten, damit zusammenhängenden Daten und weiteren über ein intelligentes Messsystem oder Teile davon geleiteten Daten,
- 2.
- den Zugriffsschutz auf die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium abgelegten Messdaten,
- 3.
- die sichere Zeitsynchronisation des Smart-Meter-Gateways mit einer vertrauenswürdigen Zeitquelle im Weitverkehrsnetz und
- 4.
- die Interoperabilität der intelligenten Messsysteme und Teile davon.
(2) 1Die Einhaltung des Standes der Technik im Sinne von Absatz 1 wird vermutet, wenn die in der Anlage aufgeführten Schutzprofile und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder deren Weiterentwicklungen *) jeweils in der geltenden Fassung eingehalten werden. 2Die jeweils geltende Fassung wird im Bundesanzeiger durch Verweis auf die Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik2 bekannt gemacht.
(3) 1Schutzprofile haben eine gültige Beschreibung von Bedrohungsmodellen und technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Manipulationsresistenz zu enthalten und dazu Anforderungen an die Funktionalitäten eines Smart-Meter-Gateway zu beschreiben, die insbesondere folgende Mindestanforderungen enthalten
- 1.
- an die Einsatzumgebung, die für die korrekte Funktionsweise der Sicherheitsfunktionen notwendig ist,
- 2.
- an die organisatorischen Sicherheitspolitiken,
- 3.
- zur Gewährleistung der Sicherheitsziele für das Smart-Meter-Gateway und seine Umgebung,
- 4.
- an die Kommunikationsverbindungen und Protokolle des Smart-Meter-Gateway.
2Soweit sich hieraus Anforderungen an den Transport und an die Lagerung von Smart-Meter-Gateways ergeben, haben diese Anforderungen spätestens zum 31. Dezember 2023 massengeschäftstaugliche und für Messstellenbetreiber praktisch umsetzbare Prozesse für Hersteller, Messstellenbetreiber insbesondere auch den Transport zum Installationsort per Kurier-, Express- oder Paketversand, zu ermöglichen.
3Erfordert die Umsetzung von Satz 1 wesentliche Änderungen und Ergänzungen im Sinne von
§ 27 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz, so sind diese mit der nächsten Version der Schutzprofile oder der Technischen Richtlinien umzusetzen.
(4) 1Technische Richtlinien haben technische Anforderungen an die Interoperabilität von intelligenten Messsystemen und einzelnen Teilen oder Komponenten zu beschreiben. 2Sie müssen für jedermann zugänglich sein und insbesondere folgende Mindestanforderungen enthalten an
- 1.
- die Funktionalitäten des Smart-Meter-Gateway,
- 2.
- die Kommunikationsverbindungen, Datenstrukturen, Prozesse und Protokolle an den Schnittstellen des Smart-Meter-Gateway, einschließlich bis spätestens 31. Dezember 2024 einheitlicher und ausreichend beschriebener Spezifikationen für Anwendungsprogrammierschnittstellen,
- 3.
- die Messwertverarbeitung für die Tarifierung und die Netzzustandsdatenerhebung durch das Smart-Meter-Gateway,
- 4.
- die Inhaltsdatenverschlüsselung, Signierung, Absicherung der Kommunikation und Authentifizierung der Datennutzer,
- 5.
- die einzusetzenden kryptographischen Verfahren und
- 6.
- die Architektur der Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur.
3Die Technischen Richtlinien haben darüber hinaus die Betriebsprozesse vorzugeben, deren zuverlässige Durchführung vom Smart-Meter-Gateway-Administrator gewährleistet werden muss.
4Auch haben sie organisatorische Mindestanforderungen an den Smart-Meter-Gateway-Administrator sowie ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren zu bestimmen.
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- 2
- Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik www.bsi.bund.de wurden unter dem Oberbegriff „Smart Metering Systems" folgende Unterordner eingerichtet: „Schutzprofil Gateway", „Schutzprofil Security Module", „Smart Metering PKI" und „Technische Richtlinie"; eine Übersicht über die Schutzprofile und Technischen Richtlinien nach § 22 Absatz 2 Satz 1 findet sich unter www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/SmartMeter/UebersichtSP-TR/uebersicht_node.html.
- *)
- Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 10 Nummer 2a Buchstabe a G. v. 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) wurde sinngemäß konsolidiert.
Frühere Fassungen von § 22 MsbG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 2 MsbG Begriffsbestimmungen (vom 29.12.2023) ... Berechtigter aus § 49 Absatz 2 den besonderen Anforderungen nach den §§ 21 und 22 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 genügt, die zur Gewährleistung des Datenschutzes, ... unter Beachtung der besonderen Anforderungen von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach § 22 Absatz 1 und 2 sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, ...
§ 19 MsbG Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung (vom 25.02.2025) ... Systeme und Bestandteile eingesetzt werden, die den Anforderungen der §§ 21 und 22 genügen. Energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge sind ... ausgestattet werden, bei denen zuvor die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 21 und 22 in einem Zertifizierungsverfahren nach den Vorgaben dieses Gesetzes festgestellt wurde. ...
§ 24 MsbG Zertifizierung des Smart-Meter-Gateway (vom 27.05.2023) ... Zum Nachweis der Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach § 22 Absatz 1 und 2 müssen Smart-Meter-Gateways im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens nach den Common Criteria ...
§ 25 MsbG Smart-Meter-Gateway-Administrator; Zertifizierung (vom 27.05.2023) ... ebenfalls die Administration der Messwertverarbeitung gemäß den Anforderungen der in § 22 Absatz 2 benannten Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ... 2. für seinen Aufgabenbereich, der sich aus den Technischen Richtlinien nach § 22 Absatz 2 ergibt, im Rahmen einer durchgängigen IT-Sicherheitskonzeption die notwendigen und ... und technischen Anforderungen zu erfüllen, die sich aus den Technischen Richtlinien nach § 22 Absatz 2 ergeben, 4. die nach den Nummern 1 bis 3 in seinem Bereich etablierten Maßnahmen ...
§ 26 MsbG Aufrechterhaltung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus (vom 27.05.2023) ... die Planung und Erarbeitung von neuen Versionen der Schutzprofile und Technischen Richtlinien nach § 22 Absatz 2 , 3. die Einbringung von neuen Versionen der Schutzprofile und Technischen Richtlinien ... 3. die Einbringung von neuen Versionen der Schutzprofile und Technischen Richtlinien nach § 22 Absatz 2 in das Verfahren nach § 27 und deren anschließende Freigabe. Bei ...
§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023) ... eich- und datenschutzrechtlichen Vorgaben und der Schutzprofile und Technischen Richtlinien nach § 22 Absatz 2 Entscheidungen durch Festlegungen nach § 29 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ...
Zitat in folgenden NormenAußenwirtschaftsverordnung (AWV)
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 2865; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... Halbsatz, so haben diese bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu erfolgen." 15. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach den Wörtern „nach § 22 Absatz 2 werden" werden die Wörter „im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 12 EnWRAnpG 2024 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... Berechtigter aus § 49 Absatz 2 den besonderen Anforderungen nach den §§ 21 und 22 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 genügt, die zur Gewährleistung des Datenschutzes, ... Systeme und Bestandteile eingesetzt werden, die den Anforderungen aus den §§ 21 und 22 genügen. Energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge sind abrechnungs-, ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 10 WaStNUG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... Messsystem muss" die Wörter „nach dem Stand der Technik nach Maßgabe des § 22 " eingefügt. bb) In Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter ... Wörter „, dabei ist § 19 Absatz 6 zu beachten" eingefügt. 2a. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 27.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V1
Artikel 1 17. AWVÄndV ... für Smart-Meter-Gateways ist, das zum Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen nach § 22 Absatz 1 und 2 des Messstellenbetriebsgesetzes durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert worden ist oder ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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