Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.04.2025

§ 22 - Wehrdisziplinarordnung (WDO)

§ 22 Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen



(1) Die Disziplinarmaßnahmen, die von den Disziplinarvorgesetzten verhängt werden können (einfache Disziplinarmaßnahmen), sind:

1.
Verweis,

2.
strenger Verweis,

3.
Disziplinarbuße,

4.
strenge Disziplinarbuße,

5.
Ausgangsbeschränkung,

6.
strenge Ausgangsbeschränkung,

7.
Disziplinararrest,

8.
strenger Disziplinararrest.

(2) 1Nebeneinander können verhängt werden:

1.
Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung oder strenger Disziplinararrest und strenge Ausgangsbeschränkung,

2.
bei unerlaubter Abwesenheit von mehr als einem Tag

a)
Ausgangsbeschränkung und Disziplinarbuße,

b)
strenge Ausgangsbeschränkung und strenge Disziplinarbuße,

c)
Disziplinararrest und Disziplinarbuße oder

d)
strenger Disziplinararrest und strenge Disziplinarbuße.

2Im Übrigen ist wegen desselben Dienstvergehens nur eine Disziplinarmaßnahme zulässig.

(3) Eine einfache Disziplinarmaßnahme steht der Beförderung nicht entgegen, wenn die Soldatin oder der Soldat sich im Übrigen bewährt hat.

(4) Gegen diejenigen, die in einem Wehrdienstverhältnis nach dem Reservistengesetz stehen, kann außerhalb einer Aktivierung nach § 8 des Reservistengesetzes oder einer Zuziehung nach § 9 des Reservistengesetzes nur ein Verweis verhängt werden.



 

Zitierungen von § 22 WDO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WDO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 WDO Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz
... 23 des Soldatengesetzes können geahndet werden durch einfache Disziplinarmaßnahmen nach § 22 oder durch gerichtliche Disziplinarmaßnahmen nach § 60. Gerichtliche ...
§ 37 WDO Verhängen der Disziplinarmaßnahme
... zur Bewährung ausgesetzt worden, ist dies hierbei bekannt zu geben. (4) Sind nach § 22 Absatz 2 mehrere Disziplinarmaßnahmen nebeneinander zulässig, dürfen sie nur gleichzeitig ...
§ 56 WDO Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung einer vollstreckten Disziplinarmaßnahme
... zu erstatten. (5) Im Fall der Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme nach § 22 Absatz 1 Nummer 2, 4, 6 oder 8 gilt § 44 Absatz 4 entsprechend. (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch in den ... Absatz 4 entsprechend. (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch in den Fällen des § 22 Absatz 2 . (7) Das Wehrdienstgericht, das die Disziplinarmaßnahme ganz oder ...