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§ 22a - Handwerksordnung (HwO k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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§ 22a
§ 22a wird in 6 Vorschriften zitiert
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
- 1.
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
- 2.
- wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
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Zitierungen von § 22a Handwerksordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22a HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HwO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 HwO
... und die Handwerkskammer zu hören. Dies gilt nicht in den Fällen des § 22a Nr. ...
§ 42l HwO (vom 01.08.2024)
... (§ 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) zugrunde zu legen. Die §§ 21 bis 24 gelten ...
§ 42t HwO (vom 01.01.2020)
... öffentlich geförderter Maßnahmen durchgeführt wird, gelten die §§ 21 bis 24 ...
§ 118 HwO (vom 01.08.2024)
... nicht duldet, 3. Lehrlinge (Auszubildende) einstellt oder ausbildet, obwohl er nach § 22a Nr. 1 persönlich oder nach § 22b Abs. 1 fachlich nicht geeignet ist, 4. entgegen ...
Zitat in folgenden Normen
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung
... Angabe „§ 53 des Berufsbildungsgesetzes" ersetzt. 4. Die §§ 21 bis 27a werden wie folgt gefasst: „§ 21 (1) Lehrlinge ... Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. § 22a Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer 1. Kinder und ... Beteiligten und die Handwerkskammer zu hören. Dies gilt nicht in den Fällen des § 22a Nr. 1. § 25 (1) Als Grundlage für eine geordnete und ... und die Prüfungsanforderungen (§ 26 Abs. 1 Nr. 5) zugrunde zu legen. Die §§ 21 bis 24 gelten entsprechend. § 42h Sofern die Umschulungsordnung ... öffentlich geförderter Maßnahmen durchgeführt wird, gelten die §§ 21 bis 24 entsprechend. § 42p (1) Die Vermittlung von Grundlagen ... In Nummer 3 wird die Angabe „§ 21 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 22a Nr. 1" und die Angabe „§ 21 Abs. 3" durch die Angabe „§ 22b Abs. ...
Artikel 5 BerBiRefG Änderung sonstiger Verordnungen
... die Angabe „§§ 20 bis 22 des Berufsbildungsgesetzes oder nach den §§ 21 bis 23 der Handwerksordnung" durch die Angabe „§§ 27 bis 30 des ... die Angabe „§§ 27 bis 30 des Berufsbildungsgesetzes oder nach den §§ 21 bis 22b der Handwerksordnung" ersetzt. 2. In Satz 2 wird die Angabe „§ ...
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