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§ 23
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§ 23 - Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017
BGBl. I S. 3634
; zuletzt geändert durch
Artikel 3
G. v. 20.12.2023
BGBl. 2023 I Nr. 394
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1
Bauwesen
43 weitere Fassungen
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wird in 281 Vorschriften zitiert
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung
Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
§ 22
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→
§ 24
§ 23 (weggefallen)
§ 23 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 22
←
→
§ 24
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Zitierungen von
§ 23 BauGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauGB selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan
(vom 13.05.2017)
... und nach der auf Grund von § 9a erlassenen Verordnung gebunden; die §§ 14 bis 18, 22
bis
28, 39 bis 79, 127 bis 135c sind nicht anzuwenden. Soweit der vorhabenbezogene ...
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