§ 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung
(1) Die Höhe des Anspruchs nach
§ 19 Absatz 1 bestimmt sich nach den hierfür als Berechnungsgrundlage anzulegenden Werten für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas.
(2) In den anzulegenden Werten ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
(3) Die Höhe des Anspruchs nach
§ 19 Absatz 1 verringert sich nach Berücksichtigung der
§§ 23a bis 26 in folgender Reihenfolge, wobei der Anspruch keinen negativen Wert annehmen kann:
- 1.
- nach Maßgabe des § 39i Absatz 2 Satz 1 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 für den dort genannten Anteil der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge aus Biogas,
- 2.
- nach Maßgabe des § 51 bei negativen Preisen,
- 3.
- nach Maßgabe der §§ 52 und 44c Absatz 8 sowie der Anlage 3 Nummer I.5 bei einem Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Gesetzes,
- 4.
- nach Maßgabe des § 53 bei der Inanspruchnahme einer Einspeisevergütung,
- 5.
- (weggefallen)
- 6.
- nach Maßgabe des § 53b bei der Inanspruchnahme von Regionalnachweisen,
- 7.
- nach Maßgabe des § 53c bei einer Stromsteuerbefreiung und
- 8.
- für Solaranlagen, deren anzulegender Wert durch Ausschreibungen ermittelt wird,
- a)
- nach Maßgabe des § 54 Absatz 1 im Fall der verspäteten Inbetriebnahme einer Solaranlage,
- b)
- nach Maßgabe des § 54 Absatz 2 im Fall der Übertragung der Zahlungsberechtigung für eine Solaranlage auf einen anderen Standort und
- c)
- nach Maßgabe des § 54 Absatz 3 im Fall der Nichterbringung des Nachweises über den gleichzeitigen Nutzpflanzenanbau oder die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
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interne Verweise§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023) ... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023) ... Regelungen in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... Kosten und zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung in Abweichung von den §§ 19 bis 27, 51 bis 55b, 11. zum Umfang der Zahlungen und zur anteiligen Zahlung des ... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
Zitat in folgenden NormenGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche, auch abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 55a, insbesondere a) zu der Zahlung einer technologieneutralen ... durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche, auch abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 55a, insbesondere a) zu der Zahlung einer technologieneutralen ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... 18 Absatz 1 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung in Anspruch nimmt." 5. § 23 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 6 wird das Wort „und" ... folgt geändert: aa) In Satz 1 Nummer 1 wird nach den Wörtern „§ 23 Absatz 3 Nummer 1, 3, 5 und 7, §§" die Angabe „24," eingefügt. ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... Satz 3" durch die Wörter „§ 25 Absatz 1 Satz 3" ersetzt. 20. § 23 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 39h" ... - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, - „MW" der jeweilige Monatsmarktwert in ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur ... der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt. § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung (1) Die Höhe des Anspruchs nach ... wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) ... 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. ... erheben und weiterleiten und dass nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55a geleistet werden und hierbei die Saldierung nach § 57 Absatz 4 berücksichtigt ... in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... Kosten und zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung in Abweichung von den §§ 19 bis 27, 51 bis 54, 11. zum Umfang der Zahlungen und zur anteiligen Zahlung des ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... die Buchstaben a bis k vorzulegen sind, 4. auch abweichend von den §§ 5 bis 55a a) zu regeln, dass bestimmte Flächentypen oder Regionen als Standorte ... Preisbildung und dem Ablauf der Ausschreibungen, 2. abweichend von den §§ 19 bis 35a zu Art, Form und Inhalt der durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche ... die vor dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen worden sind, statt der §§ 7, 21, 22, 22a, 23 Absatz 3 Nummer 1, 3, 5 und 7, §§ 27a bis 39e, 39g und 39h, 40 bis 49, 50a, 52 Absatz 2 ... Maßgaben anzuwenden ist: a) an die Stelle des anzulegenden Wertes nach § 23 Absatz 1 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung ... in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung die §§ 20 bis 20b, 23 bis 33, 46 Nummer 2 sowie die Anlagen 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli ...
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... die Wörter „für deren Gebot kein wirksamer Zuschlag" ersetzt. 9. § 23 Absatz 3 Nummer 8 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a werden die Wörter „oder ... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55a, 70, 71, 80, 100 bis 102 und 104 Absatz 1, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund ... 2021 geltenden Fassung anzuwenden. (3) § 22 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6 Satz 3, § 23 Absatz 3 Nummer 8 , § 28a Absatz 1 Satz 4 Nummer 1, § 30 Absatz 2 Nummer 2, § 33 Absatz 1 Nummer 3, ... die Europäische Kommission vorliegt, sind § 22 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6 Satz 3, § 23 Absatz 3 Nummer 8 , § 28a Absatz 1 Satz 4 Nummer 1, § 30 Absatz 2 Nummer 2, § 33 Absatz 1 Nummer 3 und ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
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