Tools:
Update via:
§ 23 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (GfwtDBwVDV)
V. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3273 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.03.2019 BGBl. I S. 406
Geltung ab 01.09.2017; FNA: 2030-8-5-13 Beamte
|
Geltung ab 01.09.2017; FNA: 2030-8-5-13 Beamte
|
§ 23 Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre"
§ 23 wird in 5 Vorschriften zitiert
Im Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre" werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:
- 1.
- Staatsrecht, Personalrecht, Einsatzrecht und Katastrophenschutzrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation der Bundeswehr sowie Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungshandelns und
- 3.
- Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre.
Zitierungen von § 23 GfwtDBwVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 GfwtDBwVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GfwtDBwVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 GfwtDBwVDV Dauer des Vorbereitungsdienstes
... kann abweichend festgesetzt werden, wenn Lehrgänge nach den §§ 21 bis 26 bereits an Lehreinrichtungen der Länder, während eines fachspezifischen ...
§ 17 GfwtDBwVDV Rahmenlehrplan
... (2) Im Rahmenlehrplan werden die Regeldauer der Lehrgänge (§§ 21 bis 26) und die grobe Struktur der Lehrinhalte ...
§ 19 GfwtDBwVDV Ausbildungsplan
... (§ 22) und des Lehrgangs „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre" ( § 23 ) sind mit dem Bildungszentrum der Bundeswehr abzustimmen. (3) Die Anwärterin oder ...
§ 31 GfwtDBwVDV Berufspraktische Studienzeit
... Die berufspraktische Studienzeit nach den §§ 16 bis 27 findet während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit statt. (2) Bei der ...
§ 39 GfwtDBwVDV Schriftliche Prüfung
... soll am Ende des Lehrgangs „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre" ( § 23 ) geschrieben werden. Die beiden übrigen Klausuren sollen am Ende des Lehrgangs ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/23_GfwtDBwVDV.htm