Tools:
Update via:
§ 23 - Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung (PWMAusbV)
neugefasst durch B. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1189
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 7110-6-128 Handwerk im Allgemeinen
|
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 7110-6-128 Handwerk im Allgemeinen
|
§ 23 Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 23 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Über das in § 4 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann während der Berufsausbildung die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Messer schmieden vereinbart werden.
(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Anzeige
Zitierungen von § 23 PWMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 PWMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PWMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/23_PraezisionswerkzeugmechanikerausbildungsVO_PWMAusbV.htm