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§ 245d - Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1 Bauwesen
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Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1 Bauwesen
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§ 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
(1) § 34 Absatz 2 findet auf Baugebiete nach § 5a der Baunutzungsverordnung keine Anwendung.
(2) Im Anwendungsbereich des § 34 Absatz 2 ist § 14 Absatz 1a der Baunutzungsverordnung nicht anzuwenden; für die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienenden Nebenanlagen gilt dort § 14 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Baulandmobilisierungsgesetz G. v. 14. Juni 2021 BGBl. I S. 1802 m.W.v. 23. Juni 2021
Frühere Fassungen von § 245d BauGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.06.2021 | Artikel 1 Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.06.2021 BGBl. I S. 1802 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 245d BauGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 245d BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Baulandmobilisierungsgesetz
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 BauMobG Änderung des Baugesetzbuchs
... c) Nach der Angabe zu § 245c wird folgende Angabe eingefügt: „ § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland". ... Erlass der Rechtsverordnung beteiligt werden." 20. Nach § 245c wird folgender § 245d eingefügt: „§ 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes ... 20. Nach § 245c wird folgender § 245d eingefügt: „ § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (1) ...
Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1353
Artikel 2 WindBGEG Änderung des Baugesetzbuchs
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 245d wird folgende Angabe eingefügt: „§ 245e Überleitungsvorschriften ... oder der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wasserenergie dient,". 5. Nach § 245d wird folgender § 245e eingefügt: „§ 245e ...
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