Anerkannte Zertifikate sind
- 1.
- Zertifikate, die nach § 25 ausgestellt worden sind, und
- 2.
- Zertifikate nach § 29.
§ 16 37. BImSchV Ausstellung von Nachweisen ... einen Nachweis ausstellen, wenn 1. sie ein gültiges anerkanntes Zertifikat nach § 24 besitzt, 2. die ihr vorgelagerten Schnittstellen ihr a) jeweils eine Kopie ... Schnittstellen ihr a) jeweils eine Kopie ihrer anerkannten Zertifikate nach § 24 vorlegen, die zu dem Zeitpunkt des in der Schnittstelle vorgenommenen Herstellungs-, ...