§ 24 Lehrgang „Technische Aufklärung I"
1Im Lehrgang „Technische Aufklärung I" werden den Anwärterinnen und Anwärtern die allgemeinen und fachbezogenen Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung vermittelt. 2Der Schwerpunkt liegt in der Vermittlung der notwendigen Kenntnisse der fachtechnischen Grundlagen. 3Außerdem werden den Anwärterinnen und Anwärtern die Grundlagen des militärischen Nachrichtenwesens sowie der Aufklärung und des Wirkens im Cyber- und Informationsraum vermittelt.
interne Verweise§ 28 GtDFmEloAufklVDV Praktische Ausbildung ... Anwärterinnen und Anwärter vertiefen die im Studium und in den Lehrgängen nach den §§ 24 bis 27 erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen und lernen, sie in der Praxis anzuwenden. ...
§ 46 GtDFmEloAufklVDV Schriftliche Prüfung ... Klausuren: 1. drei Klausuren mit Aufgaben aus den Inhalten der Lehrgänge nach den §§ 24 , 25 und 27, 2. einer Klausur mit Aufgaben aus den Inhalten des Lehrgangs nach § ...
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