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§ 24
Mail bei Änderungen
§ 24 - Haushaltsgesetz 2022 (HG 2022
k.a.Abk.
)
G. v. 19.06.2022
BGBl. I S. 890
(
Nr. 20
)
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 63-16
Bundeshaushalt
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 2 Vorschriften zitiert
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 23
←
→
Schlussformel
§ 24 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
§ 23
←
Inhaltsverzeichnis
→
Schlussformel
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: https://www.buzer.de/24_Haushaltsgesetz_2022.htm
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