§ 24 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
(1)
1Versicherte haben unter den in
§ 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden.
2Satz 1 gilt auch für Vater-Kind-Maßnahmen in dafür geeigneten Einrichtungen.
3Vorsorgeleistungen nach den Sätzen 1 und 2 werden in Einrichtungen erbracht, mit denen ein Versorgungsvertrag nach
§ 111a besteht.
4§ 23 Abs. 4 Satz 1 gilt nicht;
§ 23 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
(3)
1Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Leistung nach Absatz 1 in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag den sich nach
§ 61 Satz 2 ergebenden Betrag an die Einrichtung.
2Die Zahlung ist an die Krankenkasse weiterzuleiten.
Frühere Fassungen von § 24 SGB V
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 11 SGB V Leistungsarten (vom 01.01.2024) ... Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch (§§ 20 bis 24b), 3. zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von ...
§ 38 SGB V Haushaltshilfe (vom 01.01.2017) ... wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24 , 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. ...
§ 44 SGB V Krankengeld (vom 26.11.2019) ... in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24 , 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden. (2) Keinen Anspruch auf ...
§ 53 SGB V Wahltarife (vom 01.01.2021) ... vierten Abschnitt genannten Leistungen mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 2 und den §§ 24 bis 24b sowie Leistungen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ...
§ 275 SGB V Begutachtung und Beratung (vom 12.12.2021) ... prüfen zu lassen 1. die Notwendigkeit der Leistungen nach den §§ 23, 24 , 40 und 41, mit Ausnahme von Verordnungen nach § 40 Absatz 3 Satz 2, unter Zugrundelegung ...
Zitat in folgenden NormenBundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV)
V. v. 22.05.2014 BGBl. I S. 586; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
§ 4 BPolHfV Leistungen (vom 27.06.2020) ... medizinische Vorsorge für Mütter und Väter entsprechend den §§ 20, 20i, 23 bis 24b und 25 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 2. Leistungen bei ...
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 8 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2557; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 9 KVLG 1989 Betriebshilfe (vom 26.11.2019) ... einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, § 24 , § 40 Abs. 1 oder 2 oder § 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, ...
§ 10 KVLG 1989 Haushaltshilfe (vom 23.07.2015) ... Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung nach § 23 Absatz 2 oder 4, den §§ 24 , 40 Absatz 1 oder 2 oder § 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Schwangerschaft oder ...
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 40 Abs. 5" durch die Angabe „§ 61 Satz 2" ersetzt. 10. In § 24 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 39 Abs. 4" durch die Angabe „§ 61 Satz ... Abschnitt genannten Leistungen mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 2, §§ 24 bis 24b sowie Leistungen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008) ... das Wort „hat" ersetzt. c) Absatz 9 wird aufgehoben. 15. § 24 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... genannten Leistungen mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 2 und den §§ 24 bis 24b sowie Leistungen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
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