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§ 25 - Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
neugefasst durch B. v. 26.09.1995 BGBl. I S. 1195; zuletzt geändert durch Artikel 8z4 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 2121-2-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 01.07.1987; FNA: 2121-2-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 25 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung V. v. 5. Juni 2012 BGBl. I S. 1254 m.W.v. 12. Juni 2012
Frühere Fassungen von § 25 ApBetrO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.06.2012 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung vom 05.06.2012 BGBl. I S. 1254 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 ApBetrO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 ApBetrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ApBetrO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 21 GMG Änderung der Apothekenbetriebsordnung
... Apothekenleiter darf neben Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten die in § 25 genannten Waren nur in einem Umfang anbieten oder feilhalten, der den ordnungsgemäßen ... Angabe „20.00" ersetzt. b) Nummer 4 wird aufgehoben. 7. § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Apothekenübliche Waren ... 4 wird aufgehoben. 7. § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Apothekenübliche Waren Apothekenübliche Waren sind 1. ... 2 und 3" ersetzt. bb) In Buchstabe e wird die Angabe „oder die in § 25 genannten Waren" gestrichen. c) In Nummer 3 wird der Buchstabe g aufgehoben. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung
V. v. 05.06.2012 BGBl. I S. 1254
Artikel 1 4. ApBetrOÄndV Änderung der Apothekenbetriebsordnung
... das Wort „Allgemeine" eingefügt. l) Die Angabe zu § 25 wird gestrichen. m) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: ... bevor sie aufgenommen wird." b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 25 " durch die Angabe „§ 1a Absatz 10" ersetzt und folgender Satz ... Wege der Botenzustellung nach § 17 Absatz 2" eingefügt. 28. § 25 wird aufgehoben. 29. § 25a wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung
V. v. 09.01.2006 BGBl. I S. 18
Artikel 1 2. ApBetrOÄndV Änderung der Apothekenbetriebsordnung
... elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz zu ersetzen." 3. Nach § 25 wird folgender § 25a eingefügt: „§ 25a Abwehr von bedrohlichen ... wurden." 4. In § 26 Abs. 2 wird die Angabe „§§ 21, 22 und 25 " durch die Angabe „§§ 21, 22, 25 und 25a" ersetzt. ... die Angabe „§§ 21, 22 und 25" durch die Angabe „§§ 21, 22, 25 und 25a" ersetzt. ...
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