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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.03.2025
§ 25 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)
§ 25 Studieninhalte
Das Studium vermittelt Grundlagen der Informatik, der Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften und der Verwaltungspsychologie sowie berufsfeldbezogene Studieninhalte.
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