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§ 25 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (GtDFmEloAufklVDV)

V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 962 (Nr. 22)
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2030-8-5-22 Beamte

§ 25 Lehrgänge „Technische Aufklärung II Bundeswehr" und „Technische Aufklärung II Bundesnachrichtendienst"



(1) 1Die Lehrgänge ergänzen und vertiefen den Inhalt des Lehrgangs „Technische Aufklärung I" sowie die in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnisse. 2Schwerpunktmäßig werden vertiefte Kenntnisse über die Aufgaben im Zusammenhang mit der technischen Aufklärung der Bundeswehr beziehungsweise des Bundesnachrichtendienstes vermittelt.

(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen befähigt werden, die erworbenen Kenntnisse in der täglichen Arbeit anzuwenden.

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Zitierungen von § 25 GtDFmEloAufklVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 GtDFmEloAufklVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GtDFmEloAufklVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 GtDFmEloAufklVDV Ausbildungsplan
... der Lehrgänge „Technische Aufklärung II Bundesnachrichtendienst" ( § 25 zweite Alternative ) und „Auswertung Technische Aufklärung Bundesnachrichtendienst" (§ 27 zweite ...
§ 27 GtDFmEloAufklVDV Lehrgänge „Auswertung Technische Aufklärung Bundeswehr" und „Auswertung Technische Aufklärung Bundesnachrichtendienst"
... ergänzen und vertiefen den Inhalt der Lehrgänge nach den §§ 24 und 25 sowie die in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnisse. ...
§ 28 GtDFmEloAufklVDV Praktische Ausbildung
... und Anwärter vertiefen die im Studium und in den Lehrgängen nach den §§ 24 bis 27 erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen und lernen, sie in der Praxis anzuwenden.  ...
§ 33 GtDFmEloAufklVDV Zusammenfassendes Zeugnis der Lehrgänge
... Nach Beendigung der Lehrgänge nach den §§ 24 bis 27 stellt die oder der Ausbildungsbeauftragte der Anwärterin oder dem Anwärter ein ...
§ 46 GtDFmEloAufklVDV Schriftliche Prüfung
... 1. drei Klausuren mit Aufgaben aus den Inhalten der Lehrgänge nach den §§ 24, 25 und 27, 2. einer Klausur mit Aufgaben aus den Inhalten des Lehrgangs nach § 26. ...
§ 57 GtDFmEloAufklVDV Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
... gewichtet: 1. die Durchschnittsrangpunktzahl der Lehrgänge nach den §§ 24 bis 27 mit 20 Prozent, 2. die Durchschnittsrangpunktzahl der praktischen Ausbildung mit ...