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§ 25 - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 25 Ermittlungen *)
(1) 1Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit. 2Das Gesundheitsamt kann auch Ermittlungen anstellen, wenn sich ergibt oder anzunehmen ist, dass jemand durch eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.
(2) 1Für die Durchführung der Ermittlungen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8 entsprechend. 2Das Gesundheitsamt kann eine im Rahmen der Ermittlungen im Hinblick auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit erforderliche Befragung in Bezug auf die Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit unmittelbar an eine dritte Person, insbesondere an den behandelnden Arzt, richten, wenn eine Mitwirkung der betroffenen Person oder der nach § 16 Absatz 5 verpflichteten Person nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 zur Auskunft verpflichtet.
(3) 1Die in Absatz 1 genannten Personen können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. 2Sie können durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden,
- 1.
- Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden, sowie
- 2.
- das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen.
(4) 1Den Ärzten des Gesundheitsamtes und dessen ärztlichen Beauftragten ist vom Gewahrsamsinhaber die Untersuchung der in Absatz 1 genannten Verstorbenen zu gestatten. 2Die zuständige Behörde soll gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, wenn dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird.
(5) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
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- *)
- Abweichendes Landesrecht
- -
- Baden-Württemberg siehe B. v. 21. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2726)
- -
- Bremen siehe B. v. 18. Mai 2015 (BGBl. I S. 700)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze G. v. 28. Mai 2021 BGBl. I S. 1174 m.W.v. 1. Juni 2021
Frühere Fassungen von § 25 IfSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 IfSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 IfSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IfSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 IfSG Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut (vom 21.07.2023)
... im Zuständigkeitsbereich des anderen Gesundheitsamtes weitere Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 angestellt werden müssen. (4) Einen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer ...
§ 14 IfSG Elektronisches Melde- und Informationssystem; Verordnungsermächtigung (vom 17.09.2022)
... 5. die Daten über die von den zuständigen Behörden nach den §§ 25 bis 32 geführten Ermittlungen, getroffenen Maßnahmen und die daraus gewonnenen ...
§ 26 IfSG Teilnahme des behandelnden Arztes (vom 29.03.2013)
... behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach § 25 sowie an der inneren Leichenschau ...
§ 27 IfSG Gegenseitige Unterrichtung (vom 23.05.2020)
... Das Gesundheitsamt unterrichtet insbesondere in den Fällen des § 25 Absatz 1 unverzüglich andere Gesundheitsämter oder die zuständigen Behörden und Stellen ...
§ 28a IfSG Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite (vom 01.10.2022)
... 3 sind berechtigt, die erhobenen Daten anzufordern, soweit dies zur Kontaktnachverfolgung nach § 25 Absatz 1 erforderlich ist. Die Verantwortlichen nach Satz 1 sind in diesen Fällen ...
§ 29 IfSG Beobachtung (vom 17.09.2022)
... Gesundheitsamtes zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten. § 25 Absatz 3 gilt entsprechend. Eine Person nach Satz 1 ist ferner verpflichtet, den Beauftragten des ...
§ 69 IfSG Kosten (vom 17.09.2022)
... nach § 20 Absatz 5, 7. Kosten für die Durchführung von Ermittlungen nach § 25 , 8. Kosten für die Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den ...
§ 73 IfSG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... 3. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 29 Absatz 2 Satz ... 4. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 Satz 1, eine Unterlage nicht, nicht richtig, ... 5. entgegen § 15a Absatz 3 Satz 2, § 16 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 51 Satz 2 ein ... Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 4 Satz 1, § 17 Abs. 3 Satz 1, § 25 Absatz 3 Satz 1 oder 2 , auch in Verbindung mit § 29 Abs. 2 Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer ... 29 Abs. 2 Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, § 25 Absatz 4 Satz 2 , § 28 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2, § 30 Absatz 1 Satz 2 oder § 31, jeweils auch in ... sicherstellt, dass die dort genannten Verfahrensweisen festgelegt sind, 11. entgegen § 25 Absatz 4 Satz 1 eine Untersuchung nicht gestattet, 11a. einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 ...
Zitat in folgenden Normen
IGV-Durchführungsgesetz (IGV-DG)
Artikel 1 G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1174
§ 12 IGV-DG Ermittlung von Kontaktpersonen (zu Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a IGV) (vom 28.03.2020)
... der für den Luftverkehrsbereich üblichen Weise bekannt. (5) Verlangt ein nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständiges Gesundheitsamt zur Erfüllung seiner Aufgaben Daten zur Erreichbarkeit von ... rechtzeitig erreicht werden kann; in diesem Fall gilt Satz 2 entsprechend. (6) Das nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständige Gesundheitsamt darf die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ... der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde kann das Robert Koch-Institut dem nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Gesundheitsamt bei den Ermittlungen und der Kontaktaufnahme mit Reisenden oder ...
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
neugefasst durch B. v. 15.09.2021 BGBl. I S. 4253; BGBl. 2022 I S. 28; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 42 LFGB Durchführung der Überwachung (vom 01.01.2024)
... 38 Absatz 1 Satz 1 zuständige Behörde unverzüglich die für Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständige Behörde. Dabei stellt die nach § 38 Absatz 1 Satz 1 ... Dabei stellt die nach § 38 Absatz 1 Satz 1 zuständige Behörde der nach § 25 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörde die Angaben 1. zu dem Lebensmittel, 2. zu der ... vorliegen und 2. für die Behörde, die für die Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständig ist, erforderlich sind. (4) Soweit es zur Durchführung ...
Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 17a SG Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte (vom 09.08.2019)
... wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt. (3) Einfache ärztliche Maßnahmen wie Blutentnahmen aus ...
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
neugefasst durch B. v. 21.11.2018 BGBl. I S. 1938; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2852
§ 35 TierGesG Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung (vom 25.07.2017)
... Die zuständigen Behörden unterrichten die für die Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden über den Verdacht oder den Ausbruch einer anzeigepflichtigen ... Daten dürfen nicht übermittelt werden. (3b) Hat die nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständige Behörde Ermittlungen nach dieser Vorschrift eingeleitet, übermittelt die ... Vorschrift eingeleitet, übermittelt die zuständige Behörde auf Ersuchen der nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörde zum Zwecke der Durchführung der Ermittlungen Name und Anschrift ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gewebegesetz
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1574; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
Artikel 6 GewebeG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst: § 25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst: § 25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder ... die Wörter Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspende" ersetzt. 3. § 25 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder ...
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 5 BwAttraktStG Änderung des Soldatengesetzes
... vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)" durch die Wörter „§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes" ersetzt. 3. In § 21 Satz 1 wird ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatengesetzes
... Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt. (3) Einfache ärztliche Maßnahmen wie Blutentnahmen aus ...
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 1 3. COVIfSGAnpG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... 3 sind berechtigt, die erhobenen Daten anzufordern, soweit dies zur Kontaktnachverfolgung nach § 25 Absatz 1 erforderlich ist. Die Verantwortlichen nach Satz 1 sind in diesen Fällen verpflichtet, den ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1319
Artikel 1 3. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... 1 Satz 1 zuständige Behörde unverzüglich die für Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständige Behörde. Dabei stellt die nach § ... Dabei stellt die nach § 38 Absatz 1 Satz 1 zuständige Behörde der nach § 25 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörde die Angaben 1. zu dem ... gemacht haben, sofern diese in die damit verbundene Datenübermittlung an die nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständige Behörde schriftlich eingewilligt ... vorliegen und 2. für die Behörde, die für die Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständig ist, erforderlich sind." b) ...
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Artikel 3 IGV-DGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... 12a Erprobung eines elektronischen Informationssystems". b) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Ermittlungen". c) Die ... b) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Ermittlungen". c) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: ... und Übermittlungen nach dem dritten Abschnitt dieses Gesetzes." 9. § 25 Absatz 2 bis 5 wird wie folgt gefasst: „(2) Für die Durchführung der ... behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach § 25 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen. § 27 Unterrichtungspflichten des ... 11. § 29 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Absatz 3 gilt entsprechend." 12. § 42 Absatz 2 wird wie folgt ... ersetzt. 14. In § 69 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§§ 25 und 26" durch die Angabe „§ 25" ersetzt. 15. § 73 Absatz 1 ... Satz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§§ 25 und 26" durch die Angabe „§ 25 " ersetzt. 15. § 73 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... 3, 4 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 25 Absatz 2" ersetzt. b) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 26 Abs. 2" ... b) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 26 Abs. 2" durch die Angabe „§ 25 Absatz 3" und die Angabe „§ 26 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25 ... 25 Absatz 3" und die Angabe „§ 26 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25 Absatz 4" ersetzt. c) In Nummer 11 wird die Angabe „§ 26 Abs. 3" ... c) In Nummer 11 wird die Angabe „§ 26 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25 Absatz 4" ...
Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... im Zuständigkeitsbereich des anderen Gesundheitsamtes weitere Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 angestellt werden müssen. (4) Einen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ... 5. die Daten über die von den zuständigen Behörden nach den §§ 25 bis 32 geführten Ermittlungen, getroffenen Maßnahmen und die daraus gewonnenen ... Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts." 17. Dem § 25 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Das Gesundheitsamt kann eine im Rahmen der ... „(1) Das Gesundheitsamt unterrichtet insbesondere in den Fällen des § 25 Absatz 1 unverzüglich andere Gesundheitsämter, deren Aufgaben nach diesem Gesetz berührt ... § 20 Absatz 5, 8. Kosten für die Durchführung von Ermittlungen nach § 25 , 9. Kosten für Beobachtungsmaßnahmen nach § 29, 10. ...
Artikel 6 IfSMoG Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
... (3a) Die zuständigen Behörden unterrichten die für die Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden über den Verdacht oder den Ausbruch einer anzeigepflichtigen ... Personenbezogene Daten dürfen nicht übermittelt werden. (3b) Hat die nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständige Behörde Ermittlungen nach dieser Vorschrift eingeleitet, übermittelt die ... Vorschrift eingeleitet, übermittelt die zuständige Behörde auf Ersuchen der nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörde zum Zwecke der Durchführung der Ermittlungen Name und Anschrift ...
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Baden-Württemberg)
B. v. 21.12.2012 BGBl. I S. 2726
Bekanntmachung LRAbwBek
... der Abweichung d) Tag des Inkrafttretens § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 des Infek- tionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. ...
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bremen)
B. v. 18.05.2015 BGBl. I S. 700
Bekanntmachung LRAbwBek
... der Abweichung d) Tag des Inkrafttretens § 25 Absatz 1 bis 3 des Infektionsschutzgeset- zes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das ...
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 6 PpSG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 29 Absatz 2 Satz ... 4. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 Satz 1, eine Unterlage nicht, nicht richtig, ... 5. entgegen § 15a Absatz 3 Satz 2, § 16 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 51 Satz 2 ein ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 28 2. DSAnpUG-EU Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... die Wörter „sofern diese in die damit verbundene Datenübermittlung an die nach § 25 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständige Behörde schriftlich eingewilligt haben," gestrichen. 2. ...
Artikel 30 2. DSAnpUG-EU Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... verarbeiten oder nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt. 8. In § 25 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen. 9. In § 30 Absatz 3 ...
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 41 2. BRBG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... „bis zum 31. März 2012" gestrichen. 6. Die Überschrift des § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Ermittlungen". 7. In § ... 6. Die Überschrift des § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Ermittlungen". 7. In § 29 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter ...
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 1 2. COVIfSGAnpG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können." 16. § 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ... § 20 Absatz 5, 7. Kosten für die Durchführung von Ermittlungen nach § 25 , 8. Kosten für die Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1174
Artikel 1 2. IfSGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... ein Komma und die Wörter „dem Apotheker" eingefügt. 1a. Dem § 25 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Das Gesundheitsamt kann auch Ermittlungen ...
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