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§ 25 - Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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§ 25 Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
§ 25 wird in 5 Vorschriften zitiert
1Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien dienen vorrangig der Einengung von großen, potenziell für ein Endlager geeigneten Gebieten, soweit eine Einengung sich nicht bereits aus der Anwendung der geowissenschaftlichen Kriterien nach den §§ 22 bis 24 und auf Grundlage der Ergebnisse der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ergibt. 2Sie können auch für einen Vergleich zwischen Gebieten herangezogen werden, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind. 3Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien werden in einem Abwägungsprozess in drei Gewichtungsgruppen nach Anlage 12 unterteilt, von denen die Gewichtungsgruppe 1 am stärksten, die Gewichtungsgruppe 2 am zweitstärksten und die Gewichtungsgruppe 3 mit der geringsten Gewichtung zu werten ist. 4Eine Abwägung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien mit den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien erfolgt nicht.
Zitierungen von § 25 StandAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StandAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 StandAG Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung (vom 01.01.2020)
... ermitteln. Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien sind nach den Vorgaben in § 25 anzuwenden. Für die Standortregionen nach Absatz 2 erarbeitet er standortbezogene ...
§ 16 StandAG Übertägige Erkundung und Vorschlag für untertägige Erkundung (vom 01.01.2020)
... ermitteln. Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien sind nach den Vorgaben in § 25 anzuwenden. Für die Standorte nach Absatz 3 erarbeitet er Erkundungsprogramme und ...
§ 18 StandAG Untertägige Erkundung (vom 01.01.2020)
... ermitteln. Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien sind nach den Vorgaben in § 25 anzuwenden. (3) Der Vorhabenträger übermittelt seinen ...
§ 36 StandAG Salzstock Gorleben
... wird wie jeder andere in Betracht kommende Standort gemäß den nach den §§ 22 bis 26 festgelegten Kriterien und Anforderungen in das Standortauswahlverfahren einbezogen. ...
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