Artikel 25 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 25 Änderung des Urheberrechtsgesetzes


Artikel 25 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 UrhG § 101

(FNA 440-1)

In § 101 Absatz 9 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I S. 1204) geändert worden ist, werden die Wörter „(§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 3 Nummer 70 des Telekommunikationsgesetzes)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 25 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 25 TKMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 28 BEG IV Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 31a Absatz 1 ...


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