§ 26 Zusätzliche Angaben im Herkunftsnachweis für Gas
Ein Herkunftsnachweis für Gas enthält auf Antrag des Anlagenbetreibers zusätzliche Angaben zur Arbeitszahl für das erzeugte Gas.
interne Verweise§ 15 GWKHV Antrag auf Ausstellung ... (7) Sofern der Herkunftsnachweis zusätzliche Angaben nach den §§ 18, 26 oder 33 enthalten soll, übermittelt der Anlagenbetreiber die dafür erforderlichen Daten ...
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