1Das Gericht kann die Strafe nach
§ 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von der Strafe absehen, wenn der Täter
- 1.
- durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach § 25, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
- 2.
- freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach § 25 Absatz 4 oder Absatz 5, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.
2War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken.
3§ 46b Absatz 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 145d StGB Vortäuschen einer Straftat (vom 01.04.2024) ... Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes, in § 35 Satz 1 Nummer 2 des Konsumcannabisgesetzes oder in § 26 Satz 1 Nummer 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder 3. wider besseres Wissen eine dieser ... § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes zu erlangen. (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe ...
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 12 CanG Änderung des Strafgesetzbuchs ... Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes, in § 35 Satz 1 Nummer 2 des Konsumcannabisgesetzes oder in § 26 Satz 1 Nummer 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes " ersetzt. b) In dem Satzteil nach der Aufzählung werden die Wörter ... § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes " ersetzt. 3. In § 164 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 31 ... § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes " ...