Artikel 26 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 26 Änderung des Designgesetzes


Artikel 26 ändert mWv. 1. Dezember 2021 DesignG § 46

(FNA 442-5)

In § 46 Absatz 9 Satz 1 des Designgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2014 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2568) geändert worden ist, werden die Wörter „(§ 3 Nummer 30 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 3 Nummer 70 des Telekommunikationsgesetzes)" ersetzt.



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