§§ 26a bis 26c (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ... Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung". f) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 KWKG-Umlage § 26a ... 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 KWKG-Umlage § 26a Ermittlung der KWKG-Umlage § 26b Veröffentlichung der KWKG-Umlage ... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 ... ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 KWKG-Umlage (1) Die Netzbetreiber sind ... § 6b Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. § 26a Ermittlung der KWKG-Umlage (1) Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die ... weitergeleitete Strommengen; dies ist auch im Fall des Absatzes 2a anzuwenden. § 26a Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden. (4) Die Übertragungsnetzbetreiber haben im ... zu erwartenden Ausgleichsbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 sind aufgrund der nach § 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 mitgeteilten Daten monatliche Abschläge in zwölf gleichen Raten ... der Abschläge nach der Schätzung der Übertragungsnetzbetreiber nach § 26a Absatz 4. Ein Anspruch des Netzbetreibers auf Anpassung der Abschläge besteht nur, wenn und ... In Satz 1 wird die Angabe „§ 27 Absatz 1" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter ... 3 werden die Wörter „§ 27 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt. d) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz ... und die Wörter „§ 27 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter ... 1. die Übertragungsnetzbetreiber a) die KWKG-Umlage nach den §§ 26a und 26b ordnungsgemäß ermitteln, festlegen und veröffentlichen, b) ... die Entschädigung zu regeln, 8. von den §§ 26 bis 29 abweichende Regelungen zu den Kostentragungspflichten und dem bundesweiten Ausgleich der ... in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung im Sinn des § 26a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d präzisieren. Die Meldepflicht nach § 26a Absatz 2 Satz 1 ... Sinn des § 26a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d präzisieren. Die Meldepflicht nach § 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bleibt unberührt. § 37 Übergangsbestimmungen ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
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