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§ 26b - Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
V. v. 28.03.1988 BGBl. I S. 484; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 323
Geltung ab 08.04.1988; FNA: 871-1-14 Eingliederung Behinderter
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Geltung ab 08.04.1988; FNA: 871-1-14 Eingliederung Behinderter
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§ 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
Arbeitgeber können Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener erhalten, die für die Zeit der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch gleichgestellt sind.
Text in der Fassung des Artikels 11 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften G. v. 30. November 2019 BGBl. I S. 1948 m.W.v. 6. Dezember 2019
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Frühere Fassungen von § 26b SchwbAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 06.12.2019 | Artikel 11 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften vom 30.11.2019 BGBl. I S. 1948 |
aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 19 Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 |
aktuell | vor 01.01.2018 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 26b SchwbAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26b SchwbAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchwbAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 11 SozRAnpG 2020 Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
... § 26b der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), die zuletzt durch Artikel 168 des Gesetzes vom 29. ...
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