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§ 27c - Chemikaliengesetz (ChemG)
neugefasst durch B. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3498, 3991; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
Geltung ab 26.09.1980; FNA: 8053-6 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 26.09.1980; FNA: 8053-6 Sonstige Vorschriften
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§ 27c Zuwiderhandlungen gegen Abgabevorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 26 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b oder Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, obwohl er weiß, dass der gefährliche Stoff, das gefährliche Gemisch oder das Erzeugnis für eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, verwendet werden soll.
(2) Erkennt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig nicht, dass der gefährliche Stoff, das gefährliche Gemisch oder das Erzeugnis für eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, verwendet werden soll, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Text in der Fassung des Artikels 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes G. v. 16. November 2023 BGBl. 2023 I Nr. 313 m.W.v. 24. November 2023
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Frühere Fassungen von § 27c ChemG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.11.2023 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes vom 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313 |
aktuell vorher | 09.11.2011 | Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 02.11.2011 BGBl. I S. 2162 |
aktuell vorher | 01.06.2008 | Artikel 1 REACH-Anpassungsgesetz vom 20.05.2008 BGBl. I S. 922 |
aktuell | vor 01.06.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 27c ChemG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27c ChemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ChemG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27d ChemG Einziehung (vom 24.11.2023)
... auf die sich eine Straftat nach den §§ 27, 27b Abs. 1 bis 4 oder § 27c oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 26 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 Buchstabe a oder b oder Nummer ...
Zitat in folgenden Normen
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Artikel 1 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
§ 13 ChemVerbotsV Straftaten
... eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. (3) Nach § 27c Absatz 1 des Chemikaliengesetzes ist strafbar, wer eine in § 12 Absatz 2 bezeichnete ... die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, verwendet werden soll, ist er nach § 27c Absatz 2 des Chemikaliengesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 ChemGuaLiAnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
... durch die Wörter „einem Gemisch" ersetzt. 48. In § 27c werden jeweils die Wörter „die gefährliche Zubereitung" durch die Wörter ...
REACH-Anpassungsgesetz
G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 922
Artikel 1 REACH-AnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
... Nach der Angabe zu § 27b werden folgende Angaben eingefügt: § 27c Zuwiderhandlungen gegen Abgabevorschriften § 27d Einziehung". 2. ... Handlung" ersetzt. 24. Nach § 27a werden folgende §§ 27b und 27c eingefügt: § 27b Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. ... kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden. § 27c Zuwiderhandlungen gegen Abgabevorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ... § 27" durch die Angabe den §§ 27, 27b Abs. 1 bis 4 oder § 27c " und die Angabe § 26 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 4a bis 4c, 5, 7, 10 oder 11" durch ...
Artikel 4 REACH-AnpG Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
... eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. (3) Nach § 27c Abs. 1 des Chemikaliengesetzes ist strafbar, wer eine in § 7 Abs. 2 bezeichnete ... die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, verwendet werden soll, ist er nach § 27c Abs. 2 des Chemikaliengesetzes strafbar." ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
Artikel 1 4. ChemGÄndG Änderung des Chemikaliengesetzes
... Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a oder Nummer 2 Buchstabe a, d oder f" ersetzt. 18. In § 27c Absatz 1 werden nach der Angabe „Buchstabe b" die Wörter „oder Absatz 2 Nummer 2 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
neugefasst durch B. v. 13.06.2003 BGBl. I S. 867; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94
§ 8 ChemVerbotsV Straftaten (vom 01.06.2008)
... eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. (3) Nach § 27c Abs. 1 des Chemikaliengesetzes ist strafbar, wer eine in § 7 Abs. 2 bezeichnete ... die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, verwendet werden soll, ist er nach § 27c Abs. 2 des Chemikaliengesetzes ...
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