Tools:
Update via:
§ 283a - Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
|
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
|
§ 283a Sicherungsanordnung
(1) 1Wird eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden, ordnet das Prozessgericht auf Antrag des Klägers an, dass der Beklagte wegen der Geldforderungen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind, Sicherheit zu leisten hat, soweit
- 1.
- die Klage auf diese Forderungen hohe Aussicht auf Erfolg hat und
- 2.
- 1die Anordnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist. 2Hinsichtlich der abzuwägenden Interessen genügt deren Glaubhaftmachung.
(2) Der Beklagte hat die Sicherheitsleistung binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist nachzuweisen.
(3) Soweit der Kläger obsiegt, ist in einem Endurteil oder einer anderweitigen den Rechtsstreit beendenden Regelung auszusprechen, dass er berechtigt ist, sich aus der Sicherheit zu befriedigen.
(4) 1Soweit dem Kläger nach dem Endurteil oder nach der anderweitigen Regelung ein Anspruch in Höhe der Sicherheitsleistung nicht zusteht, hat er den Schaden zu ersetzen, der dem Beklagten durch die Sicherheitsleistung entstanden ist. 2§ 717 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 4 Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) G. v. 11. März 2013 BGBl. I S. 434 m.W.v. 1. Mai 2013
Frühere Fassungen von § 283a ZPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.05.2013 | Artikel 4 Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) vom 11.03.2013 BGBl. I S. 434 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 283a ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 283a ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 940a ZPO Räumung von Wohnraum (vom 01.05.2013)
... Verfügung auch angeordnet werden, wenn der Beklagte einer Sicherungsanordnung (§ 283a ) im Hauptsacheverfahren nicht Folge leistet. (4) In den Fällen der Absätze 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/283a_ZPO.htm