Tools:
Update via:
§ 28 - Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
V. v. 12.05.2006 BGBl. I S. 1175 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7628-8-2 Gedeckte Schuldverschreibungen
|
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7628-8-2 Gedeckte Schuldverschreibungen
|
§ 28 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
(2) 1Für Beleihungswertermittlungen, die auf Grundlage der bis zum 7. Oktober 2022 geltenden Fassung dieser Verordnung erfolgt sind, dürfen auch nach diesem Zeitpunkt die Vorschriften der vorbezeichneten Fassung dieser Verordnung, ab 9. Oktober 2022 mit Ausnahme des § 26 Absatz 1, weiterhin zugrunde gelegt werden. 2Die Bundesanstalt gibt auf ihrer Internetseite unverzüglich nach dem 8. Oktober 2022 die bis zu einer Anpassung nach § 12 Absatz 4 Satz 2 maßgeblichen Mindestkapitalisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1 auf der Grundlage der für den 30. September 2022 von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rendite 30-jähriger Bundesanleihen bekannt.
Text in der Fassung des Artikels 5 Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung V. v. 4. Oktober 2022 BGBl. I S. 1614 m.W.v. 8. Oktober 2022
Anzeige
Frühere Fassungen von § 28 BelWertV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 08.10.2022 | Artikel 5 Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung vom 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 28 BelWertV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 BelWertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BelWertV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 5 PfandRÄndV Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung
... längstens jährlich zu überwachen." 19. § 28 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 28 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften". b) Der Wortlaut wird Absatz 1. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/28_BelWertV.htm