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§ 28 - Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
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§ 28 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften G. v. 8. Oktober 2022 BGBl. I S. 1726 m.W.v. 13. Oktober 2022
Frühere Fassungen von § 28 EnSiG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.10.2022 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 08.10.2022 BGBl. I S. 1726 |
aktuell vorher | 12.07.2022 | Artikel 4 Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 08.07.2022 BGBl. I S. 1054 |
aktuell | vor 12.07.2022 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 28 EnSiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 EnSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 1 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 27 und 28 werden wie folgt gefasst: „§ 27 (weggefallen) § 28 ... 27 und 28 werden wie folgt gefasst: „§ 27 (weggefallen) § 28 (weggefallen) ". b) Nach der Angabe zu § 30 wird folgende Angabe eingefügt: ... Kreditanstalt für Wiederaufbau" eingefügt. 7. Die §§ 27 und 28 werden aufgehoben. 8. § 30 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) ...
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 4 GasVReG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... von Leistungsverweigerungsrechten aufgrund des Ausfalls kontrahierter Liefermengen § 28 Ausgleich von Vermögensnachteilen Abschnitt 3 Stabilisierungsmaßnahmen ... nachvollziehbar darlegen." 9. Nach § 25 werden die folgenden §§ 26 bis 30 eingefügt: „§ 26 Saldierte Preisanpassung; ... für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht ist, besteht. § 28 Ausgleich von Vermögensnachteilen (1) Diejenige Behörde, die über eine ...
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