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§ 28b - Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
neugefasst durch B. v. 08.08.1990 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9240-1 Personenbeförderung
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9240-1 Personenbeförderung
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§ 28b Projektmanager
1Die Anhörungsbehörde kann einen Dritten mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten, insbesondere
- 1.
- der Erstellung von Verfahrensleitplänen unter Bestimmung von Verfahrensabschnitten und Zwischenterminen,
- 2.
- der Fristenkontrolle,
- 3.
- der Koordinierung von erforderlichen Sachverständigengutachten,
- 4.
- dem Entwurf eines Anhörungsberichts,
- 5.
- der ersten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen,
- 6.
- der organisatorischen Vorbereitung eines Erörterungstermins und
- 7.
- der Leitung eines Erörterungstermins
Text in der Fassung des Artikels 10 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen G. v. 3. Dezember 2020 BGBl. I S. 2694 m.W.v. 10. Dezember 2020
Frühere Fassungen von § 28b PBefG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 10.12.2020 | Artikel 10 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2694 |
aktuell vorher | 13.03.2020 | Artikel 4 Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 03.03.2020 BGBl. I S. 433 |
aktuell | vor 13.03.2020 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 28b PBefG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28b PBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PBefG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 41 PBefG Entsprechend anwendbare Vorschriften (vom 01.08.2021)
... Die Vorschriften der §§ 28 bis 30a und der §§ 32 bis 37 sind auf die Errichtung von Bau- und Betriebsanlagen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 10 InvBeG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... der Anpassung an geltendes Recht oder die anerkannten Regeln der Technik." 2. In § 28b Satz 1 wird das Wort „Vorhabenträgers" durch das Wort „Unternehmers" ...
Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 433
Artikel 4 AEGuaÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... getroffenen Vereinbarung" ersetzt. 2. Nach § 28a werden die folgenden §§ 28b und 28c eingefügt: „§ 28b Projektmanager Die ... Nach § 28a werden die folgenden §§ 28b und 28c eingefügt: „ § 28b Projektmanager Die Anhörungsbehörde kann einen Dritten mit der Vorbereitung ...
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