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§ 29 - Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 29 Unzulässige Anträge
(1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn
- 1.
- ein anderer Staat
- a)
- nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 oder
- b)
- auf Grund von anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages
- 2.
- ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat,
- 3.
- ein Staat, der bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen, als für den Ausländer sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird,
- 4.
- ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union und bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen, als sonstiger Drittstaat gemäß § 27 betrachtet wird oder
- 5.
- im Falle eines Folgeantrags nach § 71 oder eines Zweitantrags nach § 71a ein weiteres Asylverfahren nicht durchzuführen ist.
(2) 1Das Bundesamt hört den Ausländer zu den Gründen nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis Nummer 4 persönlich an, bevor es über die Zulässigkeit eines Asylantrags entscheidet. 2Zu den Gründen nach Absatz 1 Nummer 5 gibt es dem Ausländer Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 71 Absatz 3.
(3) 1Erscheint der Ausländer nicht zur Anhörung über die Zulässigkeit, entscheidet das Bundesamt nach Aktenlage. 2Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unverzüglich nachweist, dass das in Satz 1 genannte Versäumnis auf Umstände zurückzuführen war, auf die er keinen Einfluss hatte. 3Führt der Ausländer diesen Nachweis, ist das Verfahren fortzuführen.
(4) Die Anhörung zur Zulässigkeit des Asylantrags kann gemäß § 24 Absatz 1a dafür geschulten Bediensteten anderer Behörden übertragen werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren G. v. 21. Dezember 2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63 m.W.v. 1. Januar 2023
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Frühere Fassungen von § 29 AsylG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2817 |
aktuell vorher | 06.08.2016 | Artikel 6 Integrationsgesetz vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939 |
aktuell vorher | 28.08.2007 (08.09.2008) | Bekanntmachung der Neufassung des Asylverfahrensgesetzes vom 02.09.2008 BGBl. I S. 1798 |
aktuell vorher | 28.08.2007 | Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970 |
aktuell | vor 28.08.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 29 AsylG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AsylG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30a AsylG Beschleunigte Verfahren (vom 27.02.2024)
... Einstellung des Verfahrens oder 2. einer Ablehnung des Asylantrags a) nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 als unzulässig, b) nach § 29a oder § 30 als offensichtlich ...
§ 31 AsylG Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge (vom 27.02.2024)
... Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes abgesehen werden. (6) Wird der Asylantrag nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 als unzulässig abgelehnt, wird dem Ausländer in der Entscheidung mitgeteilt, welcher ...
§ 34a AsylG Abschiebungsanordnung (vom 06.08.2016)
... oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (§ 29 Absatz 1 Nummer 1) abgeschoben werden, ordnet das Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, ...
§ 35 AsylG Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags (vom 06.08.2016)
... den Fällen des § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in ...
§ 36 AsylG Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit (vom 06.08.2016)
... In den Fällen der Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags beträgt ...
§ 37 AsylG Weiteres Verfahren bei stattgebender gerichtlicher Entscheidung (vom 01.01.2023)
... Die Entscheidung des Bundesamtes über die Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Antrags und die Abschiebungsandrohung werden unwirksam, wenn das Verwaltungsgericht dem Antrag ...
§ 47 AsylG Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen (vom 21.08.2019)
... Falle der Ablehnung des Asylantrags nach § 29a als offensichtlich unbegründet oder nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder ...
§ 50 AsylG Landesinterne Verteilung (vom 21.08.2019)
... des Bundesamtes angeordnet hat, es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 abgelehnt. Eine Verteilung kann auch erfolgen, wenn der Ausländer aus ...
§ 87a AsylG Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen (vom 28.08.2007)
... oder aus einem in der Anlage I bezeichneten Staat eingereist sind, finden die §§ 27, 29 Abs. 1 und 2 entsprechende Anwendung. (2) Für das Verwaltungsverfahren gelten ...
Zitat in folgenden Normen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 AsylbLG Leistungsberechtigte (vom 31.10.2024)
... Asylantrag durch eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde, ...
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 62c AufenthG Ergänzende Vorbereitungshaft (vom 27.02.2024)
... Migration und Flüchtlinge, es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der ... abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, endet die Haft nach Absatz 1 mit dem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes
... erfolgen." f) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8. 9. In § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „Verordnung (EU) Nr.604/2013 des Europäischen Parlaments und des ... 5" ersetzt. 13. In § 37 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 4" und wird die Angabe ... werden die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" durch die Wörter „ § 29 Absatz 1 Nummer 4" und wird die Angabe „§ 80 Abs. 5" durch die Angabe „§ 80 ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 1 AsylVfBeschlG II Änderung des Asylgesetzes
... des Verfahrens oder 2. einer Ablehnung des Asylantrags a) nach § 29 als unbeachtlich, b) nach § 29a oder § 30 als offensichtlich ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... in der Regel die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt werden." 22. § 29 Abs. 3 wird aufgehoben. 23. In § 29a Abs. 2 werden nach dem Wort sind" ...
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 4 InnSichVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Asylantrag durch eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde, ...
Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Artikel 3 ZensVeG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Migration und Flüchtlinge, es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag ... unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, endet die Haft nach Absatz 1 mit dem ...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes
... gefasst: „§ 27a (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge". ... b) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge". c) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt ... wie folgt gefasst: „§ 36 Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit". e) Nach ... „unbeachtlich oder" durch die Wörter „unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 oder als" ersetzt. 5. Nach § 24 Absatz 1 wird folgender ... 5 Absatz 4 gilt entsprechend." 6. § 27a wird aufgehoben. 7. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge (1) ... 27a wird aufgehoben. 7. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge (1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn ... In dem neuen Satz 5 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort ... e) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 12. § 34a Absatz 1 wird wie folgt ... a) In Satz 1 wird die Angabe „(§ 27a)" durch die Wörter „(§ 29 Absatz 1 Nummer 1)" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: ... durch das Wort „Unzulässigkeit" ersetzt. b) Die Angabe „§ 29 Abs. 1" wird durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. ... b) Die Angabe „§ 29 Abs. 1" wird durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 14. § 36 wird wie folgt geändert: ... wie folgt gefasst: „§ 36 Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit". b) In ... Wort „Unbeachtlichkeit" durch die Wörter „Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 15. In § 37 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... Wort „Unbeachtlichkeit" durch die Wörter „Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 16. In § 47 Absatz 1a Satz 1 wird die ... 47 Absatz 1a Satz 1 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 17. In § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes
... entgegen." b) In Satz 3 werden die Wörter „als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 oder als offensichtlich unbegründet" gestrichen. 4. § 15 wird wie folgt ...
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 3 2. AusrPflDVG Änderung des Asylgesetzes
... und werden die Wörter „es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 abgelehnt." angefügt. 10. In § 53 Absatz 3 wird die Angabe „§ ...
Artikel 5 2. AusrPflDVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Asylantrag durch eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde und ...
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